Kampf gegen Schrottfahrzeuge
Schwarz-Grün hat beim Kampf gegen Schrottfahrzeuge die Zügel in der Hand

Der SPD-Sprecher im Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz, Manfred Peters | Foto: SPD- RATSFRAKTION GELSENKIRCHEN
  • Der SPD-Sprecher im Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz, Manfred Peters
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Aufgrund einer Änderung im Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW hat die SPD-Bezirksfraktion für die kommende Sitzung der Bezirksvertretung Süd, einen Sachstandsbericht zur aktuellen Rechtslage bei der Entfernung von illegal abgestellten Fahrzeugen im öffentlichen Raum beantragt. In der Sitzung sollen Möglichkeiten und Wege für eine effizientere Entfernung solcher Fahrzeuge diskutiert und gegenüber dem Landesgesetzgeber angeregt werden.

Der SPD-Sprecher im Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz, Manfred Peters, äußert sich wie folgt:

„Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die auf illegal abgestellte Fahrzeuge aufmerksam machen. Öffentlicher Parkraum wird so zweckentfremdet, und das im schlechtesten Fall für vier Wochen, bevor das Fahrzeug von Seiten der Stadt entfernt wird. Vor allem im Bezirk Süd, aber nicht nur dort, beobachten wir eine Vielzahl an Schrottfahrzeugen. Im Frühjahr hat die Verwaltung den Landesgesetzgeber gebeten, eine Konkretisierung im oben genannten Gesetz vorzunehmen, damit Kommunen ein schärferes Schwert im Kampf gegen nicht zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Raum erhalten. Allerdings hat die damalige schwarz-gelbe Landesregierung kein wirksames Instrument geschaffen, denn es lässt keinen eindeutigen Rückschluss zu, wann ein nicht zugelassenes Fahrzeug sofort entfernt werden darf. Laut eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts NRW ist der Sofortvollzug nur in Ausnahmefällen zulässig. Eine pauschale Entfernung steht somit im Widerspruch zur gesetzgeberischen Intention. Das Land Berlin hingegen dient da als Vorbild, weil es eine klare rechtliche Grundlage geschaffen hat. Dort heißt es im § 14 BerlStrG: 'Eines vollziehbaren Verwaltungsaktes oder einer förmlichen Androhung eines Zwangsmittel bedarf es nicht.' Daran sollte sich auch Schwarz-Grün in NRW orientieren.“

Gianluca Bruno, Vorsitzender der SPD-Bezirksfraktion Süd ergänzt:

„Mit dem Sachstandsbericht wollen wir uns einen Überblick darüber verschaffen nach welchen Möglichkeiten, illegal abgestellte Fahrzeuge entfernt werden können. Die Anwendung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz mit einer Beseitigungsfrist von vier Wochen, hält mit der heutigen Entwicklung bei illegal abgestellten Fahrzeugen nicht stand. Städte wie Gelsenkirchen benötigen eine Rechtsgrundlage, die ihnen effektiv und schnell die Möglichkeit zur Entfernung gibt. Stumpfe Schwerter sind wirkungslos und frustrieren die Anwohnerinnen und Anwohner als auch die Beschäftigten innerhalb der Stadtverwaltungen. Eine Präzisierung des Straßen- und Wegegesetzes in NRW erscheint uns daher als effektivstes Mittel. Es bedarf zum einen keinerlei weiteren Verwaltungsressourcen und zum anderen liefert es den Kommunen die Rechtssicherheit, um bei etwaigen Gerichtsverhandlungen gewappnet zu sein. Insbesondere für den Bezirk Süd wäre das ein Gewinn, was eine spürbare Durchschlagskraft in der Öffentlichkeit erzielt.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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