Unternehmen, die eine Stelle anbieten, haben kaum Kosten
Hartz IV hinter sich lassen, dank Teilhabechancengesetz

Dirk Sußmann, Geschäftsführer des Jobcenters, Svenja Steidele, Leiterin Arbeitgeberservice, und Dirk Groß, Teamleiter der Koordinierungsstelle, hoffen auf viele neue, bleibende Stellen.  | Foto: Gerd Kaemper
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  • Dirk Sußmann, Geschäftsführer des Jobcenters, Svenja Steidele, Leiterin Arbeitgeberservice, und Dirk Groß, Teamleiter der Koordinierungsstelle, hoffen auf viele neue, bleibende Stellen.
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"Das wäre ein schöner Erfolg für uns, am Jahresende 400 Menschen aus Hartz IV herausgebracht zu haben", so formuliert Dirk Sußmann, Geschäftsführer des Jobcenters, das Ziel fürs Jahr 2019. Denn seit 1. Januar ist das möglich, dank des neuen Teilhabechancengesetzes.

In erster Linie werden Menschen, die länger als sechs Jahre mit Hartz IV leben, angesprochen, dass sie freiwillig einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen können. Möglicherweise auch bei einem Arbeitgeber, bei dem Tariflohn gezahlt wird.
Statistisch fallen rund 10.000 darunter. Ausgewählt werden müssen diejenigen Kräfte, die auf die akquirierten Stellen passen, die arbeiten können, wollen und motiviert sind. Rund 200 Jobangebote sind bereits auf dem Markt verfügbar, doch es sollen bis zum Jahresende 400 sein. Die möglichen Arbeitgeber bekommen die Stellen, die sie anbieten, fünf Jahre lang, anfangs zu 100 Prozent, zuletzt zu 70 Prozent, co-finanziert. Betriebe können Beratungsangebote wahrnehmen, wenn sie Langzeitarbeitslosen eine Chance geben wollen. Dafür ist dann Svenja Steidele, Leiterin Arbeitgeberservice, zuständig. "Wir fahren auch zu den Arbeitgebern raus", kündigt sie an. Manchmal würden sie vor Ort noch weitere Möglichkeiten sehen für Stellenangebote. Dann würden sie dazu raten, Helferarbeiten auszulagern, um die angestellten Fachkräfte zu entlasten, gleichzeitig aber neue Stellen zu schaffen. In Frage kommen die Bereiche Reinigung, Pflege, Pforte, Verkauf, Büro, Service, Gastronomie.
Das hört sich nach einer win-win-Situation an und ist auch eine. Zustande gekommen ist das neue Teilhabechancengesetz auch auf Grund des ursprünglichen Gelsenkirchener Appells, endlich eine staatliche Förderung für einen sozial ausgerichteten Arbeitsmarkt auf den Weg zu bringen.
Nun läuft die Sache rund: Bereits 21 Stellen konnten besetzt werden. Die Personen wurden bereits seit dem Spätsommer auf die Situation vorbereitet, wieder einer geregelten Beschäftigung nachzugehen.
Dirk Groß, Teamleiter der Koordinierungsstelle, erläutert: "Auch ein begleitendes Coaching ist gesetzlich vorgesehen." Will heißen, während der Beschäftigung wird der neu vermittelte unterstützt, zum Beispiel bei Bewältigung der Bürokratie. Der Coach dürfe sogar im Betrieb Konflikte schlichten helfen.
Allerdings gelten die selben Voraussetzungen wie bei allen Arbeitnehmern, was Probezeit und Kündigung anbetrifft. Es werden aber keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, damit kein Anreiz bestehe, die Arbeit nur wahrzunehmen, um anschließend Arbeitslosengeld beziehen zu können. Ziel sei ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis, das über den Zeitraum der geförderten fünf Jahre hinaus geht.
Förderberechtigt sind auch Menschen, die seit mehr als zwei Jahren arbeitslos sind: Unternehmen erhalten hierbei 75 Prozent im ersten und 50 Prozent Förderung im zweiten Jahr. 

Hotline

Interessierte Unternehmen melden sich unter der Arbeitgeber-Hotline Telefon 60509100.
Bis zu 100 Prozent Förderung, sogar bei Tariflohn.
Zuschuss für Qualifizierung der neuen Mitarbeiter bis zu 3.000 Euro.

Dirk Sußmann, Geschäftsführer des Jobcenters, Svenja Steidele, Leiterin Arbeitgeberservice, und Dirk Groß, Teamleiter der Koordinierungsstelle, hoffen auf viele neue, bleibende Stellen.  | Foto: Gerd Kaemper
Das Teilhabechancengesetz erklärt sich auch an einer Grafik. | Foto: Gerd Kaemper
Autor:

Harald Landgraf aus Dinslaken

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