Gelsenkirchen 27.10. 2010. Mit Messer in den Oberschenkel gestochen. Täter schlug Angestellten ins Gesicht und Alkoholisierter Autofahrer fuhr ohne Führerschein gegen Polizeifahrzeug.

gegen 22:20 Uhr am Dienstagabend trafen sich ein 18-jähriger aus Gelsenkirchen und ein 17- jähriger Essener zwecks Aussprache auf dem Parkplatz an der Bleckstraße in Gelsenkirchen – Bismarck. Beide kamen jeweils mit einem Freund an ihrer Seite. Plötzlich mischte sich ein 19- jähriger Essener ein und stieß den Gelsenkirchener weg. Als dieser sich wehren wollte, stach ihm der 19- jährige von hinten mit einem Messer in den Oberschenkel. Anschließen ergriff der Angreifer die Flucht. In einer Nahbereichfahndung wurde er auf dem Parkplatz eines Lebensmittel . Discounters angetroffen und gab die Tat sofort zu. Das Messer hatte er auf der Flucht weggeworfen. Die Beamten fanden die Messerscheide noch auf. Mit dem Rettungswagen wurde der Verletzte Gelsenkirchener ins Krankenhaus gebracht, wo er stationär Behandelt wird. Lebensgefahr besteht allerdings derzeit nicht. Der 19- jährige Essener wurde nach Beendigung weiterer Polizeilicher Maßnahmen wieder aus dem Gewahrsam entlassen.

Täter schlug Angestelltem ins Gesicht.
Ebenfalls in der Nacht zum Dienstag gegen 02:45 betrat ein 32- jähriger Gelsenkirchener auf der Steeler Straße in Gelsenkirchen – Rotthausen eine Spielhalle. Dieser ging direkt auf den Angestellten zu , sprach in mit den Worten „Gib mir die Kasse“ an. Seine Forderung verstärkte er mit einem gezielten Faustschlag ins Gesicht des Angestellten, Ein Hämatom unter dem Auge war die Folge des Schlages. Zwei Gäste die in der Spielhalle waren kamen dem Angestellten sofort zu Hilfe und zerrten den Gelsenkirchener aus der Spielhalle. Anschließend verriegelte der Angegriffene diese und rief die Polizei. In einer Nahbereichsfandung unweit der Spielhalle nahmen die Beamten den Mann vorläufig fest und brachten ihn ins Gewahrsam. Ein Alkoholtest ergab 1,2 Promille. Bei der anschließenden Vernehmung stritt der 32- jährige die tat ab. Er leugnete trotz mehrerer Zeugenaussagen sowohl den Schlag ins Gesicht des Angestellten, als auch die Aufforderung zur Herausgabe der Kasse. Er gab lediglich an, mit dem Angestellten „etwas Stress“ gehabt zu haben. Der Gelsenkirchener wurde nach der Vernehmung wieder entlassen.

Mit gleich drei ungewöhnliche Fälle des Fahrens unter Alkoholeinfluss registrierte die Polizei in wenigen Stunden. Am Dienstagnachmittag gegen 13:45 Uhr wollte die Polizei eigentlich eine Geschwindigkeitsmessung auf der Hüller Straße durchführen. Aus diesem Grunde stellte sie den Streifenwagen auf dem Parkplatz einer dortigen Kleingartenanlage ab. Beim rückwärts Ausparken fuhr ein 71- jähriger mit seinem Pkw gegen das Polizeifahrzeug Die Beamten sprachen daraufhin den Mann an und stellten bei ihm Atemalkoholgeruch fest. Ein Test zeigte über 1,4 Promille an. Da der Gelsenkirchener angab, dass er regelmäßig verschiedene Medikamente einnehmen müsse, entnahm ihm ein Arzt zwei Blutproben auf der Polizeiwache. Seinen Führerschein stellten die Beamten sicher und untersagten ihm die Weiterfahrt. 1,4 Promille zeigte auch das Alkoholtestgerät bei einem 21-jährigen Gladbecker an. Er war letzte Nacht gegen 01:30 Uhr einer Streifenwagenbesatzung auf dem Tankstellengelände am Kärntener Ring in Gelsenkirchen -Horst aufgefallen. Handschellen am Innenspiegel hatten die Aufmerksamkeit der Beamten hervorgerufen. Als sie das Gelände verließen, konnten sie im Rückspiegel beobachten, wie der Gladbecker auf den Parkplatz eines angrenzenden Lebensmittel-Discounters fuhr. Den Beamten kam dieses Verhalten seltsam vor. Sie fuhren zurück auf den Parkplatz und kontrollierten den 21-Jährigen. Der saß nun auf dem Beifahrersitz und gab zunächst an, dass er nicht gefahren sei, sondern jemand anderes. Er korrigierte sich dann jedoch und sagte, dass es ein Fehler war gefahren zu sein. Sowohl die Polizisten, als auch die Angestellte der Tankstelle hatten ihn ebenfalls eindeutig als Fahrer erkannt. Nachdem die Beamten den Alkoholgeruch bei dem Mann festgestellt hatten, führten sie einen Test mit dem oben genannten Ergebnis durch. Die Entnahme einer Blutprobe und die Sicherstellung des Führerscheines und der Fahrzeugschlüssel waren auch in diesem Fall die ersten Folgen. Gegen 02:50 Uhr kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung auf der Husemannstraße in der Gelsenkirchener Innenstadt dann einen 41-jährigen Pkw-Fahrer aus Vaihingen. Auch er hatte Alkohol zu sich genommen. Über 1,1 Promille zeigte das Testgerät an. Als er Führer- und Fahrzeugschein den Beamten aushändigen sollte, gab er sofort an, dass er keinen Führerschein mehr habe. Dieser sei ihm auf Grund einer Trunkenheitsfahrt entzogen worden. Weiterhin sagte er, dass es sich bei dem Pkw um das Fahrzeug seiner Freundin handelt. Er hatte sich mit ihr gestritten, die Schlüssel genommen und wollte sich Zigaretten holen. Da nach Angaben des Mannes die Freundin wusste, dass er getrunken und keinen Führerschein hatte, wird sie sich wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ebenfalls verantworten müssen. Dem 41-Jährigen entnahm ein Arzt auf der

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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