Gewerkschaft appelliert an Beschäftigte in Gelsenkirchen: Bauarbeiter sollen sich noch in diesem Jahr Resturlaub sichern

Check-in zum Jahresende? Viele Beschäftigte können sich ihre offenen Urlaubstage im Dezember nicht mehr nehmen. In der Baubranche lässt sich der Resturlaub jedoch mit ins neue Jahr nehmen – oder der Urlaubssaldo aus dem Vorjahr ausbezahlen. | Foto: IG- Bau,
  • Check-in zum Jahresende? Viele Beschäftigte können sich ihre offenen Urlaubstage im Dezember nicht mehr nehmen. In der Baubranche lässt sich der Resturlaub jedoch mit ins neue Jahr nehmen – oder der Urlaubssaldo aus dem Vorjahr ausbezahlen.
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Countdown beim Resturlaub: Bau-Beschäftigte in Gelsenkirchen, die noch alten Urlaub haben, müssen sich beeilen. „Wer noch Urlaubstage aus dem Jahr 2015 übrig hat, der sollte jetzt einen Antrag zum Resturlaub stellen“, empfiehlt die IG BAU Emscher-Lippe- Aa. Denn während Urlaubsansprüche aus 2016 noch ins nächste Jahr „mitgenommen“ werden können, verfällt der Urlaub aus dem Vorjahr zum 31. Dezember völlig, erklärt Bezirkschefin Susanne Neumann.

Die IG BAU rät allen Bauleuten, einen Blick auf ihren „Urlaubskontoauszug“ zu werfen. Der jährliche Bescheid listet auf, wie viel Resturlaub aus den vergangenen beiden Jahren noch vorhanden ist.

Der Antrag auf Entschädigung lässt sich bei den Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) noch bis zum 31. Dezember online stellen: https://secure.soka-bau.de/anf. Weitere Infos gibt es unter der kostenfreien Service-Nummer der SOKA-BAU: 0800 - 1000 881.

In Gelsenkirchen gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur rund 1.600 Bau-Beschäftigte – vom Azubi über den Zimmerer bis hin zur Büroangestellten im Bauunternehmen.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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