Kindergartengesetz verstößt gegen die Landesverfassung. Ralf Lehmann: Finanzierung des KiföG war wirklich "mumpitz"

Ralf Lehmann Stadtverordneter und Vorsitzender des Ausschusses JHA. | Foto: SPD- Ratsfraktion Gelsenkirchen
  • Ralf Lehmann Stadtverordneter und Vorsitzender des Ausschusses JHA.
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Als Erfolg für die Stadt Gelsenkirchen und für die bessere finanzielle Absicherung der frühkindlichen Erziehung in den städtischen Kindertagesstätten, bezeichnete der SPD-Stadtverordnete und Vorsitzende des Kinder-, Jugend- und Familienausschusses Ralf Lehmann das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts.

Ralf Lehmann: „Ich freue mich, dass das Gericht das Prinzip der alten CDU/FPD-Landesregierung, Gutes zu verkünden, und es aber die Städte bezahlen zu lassen, als verfassungswidrig eingestuft hat. Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen, immerhin geht es um einen jährlichen Millionenbetrag für unsere Stadt für den Ausbau der U-3-Betreuung. Nun wird es darauf ankommen, im Dialog mit den Städten ein gerechtes Finanzierungsmodell zu entwickeln. Mit einer soliden Finanzierung kann der Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen Kinder noch zügiger weitergehen.“
Die SPD-Ratsfraktion wird die Entscheidung des Verfassungsgerichts gegen das Kinderförderungsgesetz (KiföG) der alten Landesregierung auch zum Thema in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kinder- Jugend und Familie „KJF“ machen.
Fraktionsvorsitzender Dr. Klaus Haertel erinnert in diesem Zusammenhang auch an die Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt zu den Auswirkungen der Politik der neuen rot-grünen Landesregierung auf Gelsenkirchen: „Wir werden diese schallende Ohrfeige für die abgewählte Rüttgers-Regierung an dieser Stelle gerne zur Sprache bringen, um zu verdeutlichen, was sich alles im fairen Umgang mit den Kommunen geändert hat.“

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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