Drei Monate Mindestlohn: Michael Gerdes (MdB) zieht positive Bilanz

Michael Gerdes (MdB) ist sich sicher: Der Mindestlohn ist ein Gewinn. | Foto: Archiv
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Seit etwa drei Monaten gibt es mit dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn eine Lohnuntergrenze, die viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen macht. Die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt hält weiter an und der Mindestlohn sorgt für ein Umsatzplus im Einzelhandel. „Der Mindestlohn sorgt dafür, dass rund 3,7 Millionen Menschen endlich einen anständigen Lohn erhalten und Lohndumping ein Ende gesetzt wird“, erklärt Michael Gerdes, SPDBundestagsabgeordneter.

Für ihn ist der Mindestlohn ein arbeitsmarktpolitischer Fortschritt, zumal die Bundesagentur für Arbeit davon ausgehe, dass unter anderem die Anzahl der Aufstocker – Personen, die trotz Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld II beziehen – zurückgehen wird. „Das erhöht den Wert von Arbeit und spart Steuern ein“, sagt Gerdes. Der gesetzliche Mindestlohn habe, anders als von seinen Kritikern erwartet, bislang keine Arbeitsplätze gekostet – im Gegenteil: „Es gibt keine Jobverluste, es werden auch weiterhin im Niedriglohnbereich Arbeitskräfte gesucht.“

Laut einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen
Gewerkschaftsbundes sind 86 Prozent der Deutschen für den Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro: „Diese Umfrage stärkt auch die ehrlichen Unternehmer im Land, die den Mindestlohn konsequent umsetzen“, ist sich der Bottroper Abgeordnete sicher.

Schwarze Schafe unter Arbeitgebern

Leider werde durch dieUmfrage auch die Befürchtung bestätigt, wonach Arbeitgeber versuchen könnten, den Mindestlohn zu umgehen. Fast jeder fünfte der Befragten (18 Prozent) gab demnach an, Erfahrungen mit solchen Umgehungen gemacht zu haben. Gerdes weiter: „Der Mindestlohn braucht deshalb Dokumentationspflichten – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber. Denn nur korrekte Dokumentation und eine ordentliche Kontrolle können Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne bekämpfen.“

Die Aufzeichnungspflichten gelten nur für die neun Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind. Dieses Gesetz gibt es seit Jahren. Der einzige Bereich, der mit dem Mindestlohn hinzugekommen ist, sind die gewerblichen Minijobs. In Privathaushalten gilt für Minijobs keine Pflicht zur Dokumentation. „Nach 100 Tagen Mindestlohn ist aber auch klar, dass gute Politik vom Dialog lebt. Derzeit führt unsere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles Gespräche mit den Branchen, die Probleme bei der Umsetzung der Mindestlohn-Regelungen haben. Und es wird eine erste bundesweite Bestandsaufnahme des Mindestlohngesetzes geben“, erklärt Gerdes
abschließend.

Autor:

Jens Steinmann aus Herne

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