Gewerbepark Heinrich Hertz Str. in Gladbeck-Rentfort: Wird das Feuchtbiotop zur Mülldeponie?

Ingo Boxhammer, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Kreis Recklinghausen
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  • hochgeladen von Ralf Michalowsky

Seit Monaten verfolgt die Gladbecker LINKE die Spur eines Umweltskandals im Gewerbepark Heinrich- Hertz- Straße in Gladbeck-Rentfort.

Es wurde erlaubt, das Gelände ( ein ehemaliges Feuchtbiotop) mit einer ca. 2 Meter dicken Schicht Boden abzudecken. Aber statt Boden wurde ein undefinierbarer Abfall abgekippt und der war auch noch schadstoffbelastet. Man sollte meinen, das Zeug müsste vom Verursacher umgehend wieder abgeholt werden, doch anscheinend soll es liegen bleiben.

Deshalb hat nun der Vorsitzende der Kreistagsfraktion der LINKEN eine sehr ausführliche Anfrage an den zuständigen Kreis Recklinghausen gestellt.

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Hier der Text der Anfrage:

23. Januar 2013

Anfrage zu den Ablagerungen an der Heinrich-Hertz-Straße in Gladbeck

Sehr geehrter Herr Landrat Süberkrüb,

unter der Regie des Umweltamtes des Kreises Recklinghausen wurde in der Stadt Gladbeck im Gewerbepark Heinrich-Hertz-Straße eine Geländeaufschüttung vorgenommen. Bei dieser Geländeaufschüttung war das Einbringen von Boden erlaubt. Gemäß DIN 18 196 versteht man unter dem Begriff „Boden“ natürlich anstehendes und umgelagertes Locker- und Festgestein, das bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen wird.

Diese Aufschüttung war bereits Gegenstand einer Untersuchung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Gladbeck. Der Bericht sagt aus, dass dortige Ablagerungen mindestens in Teilen schadstoffbelastet sind und wieder abgeräumt werden müssen.

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Gladbeck hat bei der Untersuchung über die hier in Rede stehenden Ablagerungen einige ungelöste Fragen zu Tage gebracht. Wir bitten um eine allgemeine Sachdarstellung über Gründe und Ablauf der Stoffablagerung und speziell um die Beantwortung folgender drängender Fragen:

1. Wie konnte es dazu kommen, dass an der Heinrich-Hertz-Straße nicht - wie zugesagt und vom Umweltamt des Kreises genehmigt - „Boden“ abgelagert wurde, sondern ein Gemisch aus Bauschutt und Bodenmaterialien mit mineralischen Fremdbestandteilen? Wurde hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt?

2. Entspricht das eingebrachte Material dem gemeinsamen Runderlass des MUNLV/MWMEV „Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau“ vom 09.10.2001?

3. Unter welchen Abfallschlüsseln muss das abgelagerte Material erfasst werden?

4. Liegen Begleitscheine für die gesamten angelieferten Mengen vor?

5. Warum gibt es so große Differenzen zwischen den Ergebnissen der Schadstoffkonzentrationen der Probenahmen am Herkunftsort und den nachträglich vorgenommenen Kontroll-Probenahmen am Einbauort?

6. Wieso erwähnt der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes in Gladbeck nicht, dass die abgelagerten Stoffe zwischen Herkunftsort und Einbauort bei einer weiteren Firma auf einem Lagerplatz in Oberhausen zwischengelagert waren?

7. Laut Bohrkernanalysen zeigt das abgelagerte Material Schichtungen ganz unterschiedlicher Zusammensetzung. Wie viele verschiedene Bodenmaterialen sind in Gladbeck abgelagert worden?

8. In Proben vom Einbauort sind einzelne Zuordnungswerte der Einbauklasse Z1.2 und Z2 für Boden überschritten. Wie verhält sich das Umweltamt des Kreises bezüglich des dadurch begründeten Verdachts einer deutlichen Kontaminierung, auch mit PAK?

9. Warum erlaubt der Kreis Recklinghausen die Ablagerung von schadstoffhaltigem Material in einem Gebiet mit sensiblen hydrologischen Bedingungen? Es befinden sich Fließgewässer in unmittelbarer Nähe und der Grundwasserstand befindet sich nur 80 cm unterhalb des belasteten Materials. Beides würde eine Abfallablagerung ausschließen.

10. Bei PAK-Verdacht ist eine Ermittlung der Konzentration der 16 wichtigsten Einzel-PAK’s vorzunehmen. Warum wurden entsprechende Ergebnisse nicht vorgelegt?

11. Es gibt in den Vorlagen der Stadt Gladbeck keine Hinweise darauf, dass eine Schüttstoffüberwachung während der Schüttphase stattgefunden hat. Ergebnisse der zwischenzeitlich notwendigen Probenahmen liegen nicht vor.
Ist eine Schüttstoffüberwachung mit regelmäßigen Probenahmen durch den Kreis Recklinghausen vorgenommen worden?

12. Die entsprechend dem Bundesbodenschutzgesetz nach einem praxiserprobten Verfahren durchzuführende Sickerwasserprognose liegt nicht vor. Inwieweit ist diese Untersuchung überhaupt vorgenommen worden?

13. Die vorschriftsmäßige separate Abdichtung oberhalb des abgeschütteten Materials fehlt. Warum wurde vom Kreis dennoch die Genehmigung erteilt, dass die Ablagerung für einige Jahre offen liegen bleiben darf?

14. Wie wird sichergestellt, dass kein Grundwasser von unten in den Schüttkörper gelangen kann und Stoffe freigesetzt werden, die schädlich auf das Grundwasser wirken?

15. Nach Feststellung der Fa. Geo Consult ist die Ablagerung nach LAGA nicht zulässig; sie entspricht nicht den Verwertungserlassen in NRW und ist nicht genehmigungsfähig. Warum hat der Kreis Recklinghausen die Beseitigung durch den Verursacher nicht veranlasst?

16. Gibt es durch die Ablagerung Nutzungseinschränkungen für die betroffenen Grundstücke? Wird hierdurch die ökologische Qualität des betroffenen Grundstückes gemindert oder ist eine Wertminderung des Grundstücks damit verbunden?

17. Droht durch die in der Ablagerung enthaltenen Schadstoffe dem gesamten angrenzenden Feuchtbiotop eine ökologische Verschlechterung?

18. Wurde geprüft, dass eine vorsätzliche schädliche Bodenveränderung auszuschließen ist, so dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht notwendig sind?

Mit freundlichen Grüßen

DIE LINKE. Fraktion im Kreistag Recklinghausen
Ingo Boxhammer
- Fraktionsvorsitzender -

Autor:

Ralf Michalowsky aus Gladbeck

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