Der Staat gibt viel Geld zur neuen Heizung dazu
Auch Gladbecker können Fördergelder nutzen

Die neuen gesetzlichen Vorgaben machen es möglich: Beim Einbau neuer Heizungen übernimmt der Staat nun bis zu 45 Prozent aller Kosten. | Foto: Stadt Gladbeck
  • Die neuen gesetzlichen Vorgaben machen es möglich: Beim Einbau neuer Heizungen übernimmt der Staat nun bis zu 45 Prozent aller Kosten.
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Wer seine alte Heizung ersetzt, kann seit Anfang des Jahres höhere Zuschüsse erhalten. Darauf weisen jetzt das Gladbecker InnovationCity-Team und die Verbraucherzentrale NRW gemeinsam hin.

Und wer alle gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch nimmt, kann wirklich viel Geld sparen, denn fast die Hälfte der Kosten fürs neue Heizsystem übernimmt der Staat. Zumindest im günstigsten Fall, denn der Höchstsatz liegt bei stolzen 45 Prozent. Die erhält allerdings nur, wer bislang mit Öl heizt und künftig komplett auf erneuerbare Energien setzt.

Grün ist ohnehin Trumpf bei den neuen Heizungsförderungen aus dem Klimapaket, denn ohne erneuerbare Energien gibt es gar keine Zuschüsse mehr. Welche Heizung aber die beste Alternative zu reinen Öl- und Gassystemen ist, hängt von den Rahmenbedingungen ab. Das sollten Verbraucher im Einzelfall genau prüfen und nicht nur auf die maximale Förderung abzielen. Die Verbraucherzentrale NRW hat einige aktuelle Punkte rund um den Heizungsaustausch zusammengestellt:

*So ist die neue Förderung gestaffelt: Der Umstieg von Gasheizungen auf Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, wird mit 35 Prozent bezuschusst. Das gilt etwa für Wärmepumpen oder Holzpelletkessel, mit oder ohne Unterstützung durch Solarwärme vom Hausdach. Einen Zuschuss von 30 Prozent gibt es für neue Gasheizungen, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Klassisch ist bei diesen sogenannte Hybridheizungen die Einbindung einer Solarwärmeanlage, aber auch eine Wärmepumpe kann mit einer Gasheizung kombiniert werden. Anlaufstelle für diese Förderungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).

*Sonderprämie für Ölheizungsaustausch: Die genannten Fördersätze erhöhen sich noch einmal um 10 Prozentpunkte, wenn das alte System keine Gas-, sondern eine Ölheizung war. Mit dieser sogenannten Austauschprämie ergibt sich dann der maximal mögliche Zuschuss von 45 Prozent.

*Nicht nur an den Heizungskeller denken:
Alle geförderten Systeme können die laufenden Heizkosten senken – wenn die Bedingungen stimmen. Eine Wärmepumpe etwa läuft nur effizient, wenn ein Haus gut gedämmt ist. Auch für Pelletheizungen, Gaskessel und andere Systeme gilt: Je weniger Wärme die Heizung liefern muss, desto kleiner kann ihre Leistung ausfallen. Dadurch wird sie sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb günstiger. Deshalb kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, zuerst Fenster und/oder die Fassade zu dämmen, bevor eine neue Heizung kommt. Auch Dämmmaßnahmen werden jetzt deutlich großzügiger gefördert als bislang: 20 statt wie bisher 10 Prozent können nun als direkter Zuschuss der KfW-Bank (www.kfw.de) fließen. Alternativ können Privatleute dieselbe Summe über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen.

Individuelle Hilfe bei der Vorbereitung eines Heizungsaustauschs und Tipps zu Fördermitteln gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW. An jedem dritten Mittwoch im Monat berät Architektin Petra Kerstan in Gladbeck zu den Themen Sanierung und Energieeffizienz für private Haushalte in den Räumen des Stadtteilbüros vom Projekt Stadtmitte.

In den kostenlosen Einzelterminen kann es aber auch um andere Fördermöglichkeiten gehen. Dazu Jörg Piontek-Möller, Sanierungsmanager der Stadt Gladbeck: „Gefördert werden sowohl Neubauten als auch die umfassende Sanierung von Bestandsgebäuden. Förderfähig sind aber genauso Einzelmaßnahmen, die der Steigerung der Energieeffizienz dienen, wie der Austausch der Fenster oder eine Modernisierung der Heizungsanlage mit einem hydraulischen Abgleich.“

Der nächste Termin für eine halbstündige persönliche Beratung zwischen 15 und 18 Uhr ist am Mittwoch, 19. Februar, im VZ Energieberatungsstützpunkt Gladbeck (im Stadtteilbüro Projekt Stadtmitte Gladbeck, Goethestraße 44). Termine können telefonisch unter Tel. 02043 99-2308 und per Email an joerg.piontek-moeller@stadt-gladbeck.de vereinbart werden.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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