EU-Biolebensmittel nicht ohne Siegel

Biolebensmittel aus der EU müssen seit dem 1. Juli mit diesem Zeichen versehen sein.
  • Biolebensmittel aus der EU müssen seit dem 1. Juli mit diesem Zeichen versehen sein.
  • hochgeladen von Annette Robenek

Egal ob Öko-Wein, biologisch angebautes Obst oder Gemüse aus Deutschland, Spanien, Polen oder den Niederlanden: Wer beim Kauf von Lebensmitteln auf Bioqualität Wert legt, soll Produkte aus ökologischem Anbau am einheitlichen EU-Biosiegel besser erkennen können.

„Seit 1. Juli müssen verpackte Biolebensmittel, die innerhalb der Europäischen Union produziert und verkauft werden, in allen EU-Mitgliedsstaaten ohne Wenn und Aber mit dem EU-Biosiegel gekennzeichnet werden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Bei einer Stichprobe nach dem verbindlichen Stichtag fielen allerdings noch gravierende Mängel auf: „In sechs Läden wurden mehr als 80 verschiedene Biolebensmittel gefunden, die nicht korrekt gekennzeichnet waren. Dabei hatten Hersteller und Händler zwei Jahre zur Umsetzung Zeit.“

Um Käufern den Durchblick bei der weiterhin existierenden Vielzahl von Zeichen und Siegeln auf dem europäischen Markt an Bioprodukten zu erleichtern, liefert die Verbraucherzentrale die nötige Orientierung:Deutsche Lebensmittel aus biologischem Anbau konnten hiesige Verbraucher bislang anhand des nationalen sechseckigen Biosiegels erkennen. In den europäischen Nachbarländern fehlte ein eigenes Biozeichen bisher.

Zur besseren Orientierung wurde deshalb vor zwei Jahren die Öko-Kennzeichnung in der Europäischen Union verbessert – und zwar für sämtliche Lebensmittel, deren Zutaten mindestens zu 95 Prozent aus ökologischer Landwirtschaft stammen.

Das EU-Biosiegel garantiert, dass die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung, wie Gentechnikfreiheit, artgerechte Tierhaltung oder Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel, bei der Herstellung eingehalten worden sind.
Die Übergangsfrist zur verbindlichen Einführung des EU-Biosiegels ist am 30. Juni. Nun ist der Biosiegel-Aufdruck auf allen verpackten Lebensmitteln Pflicht!

Zu erkennen ist das EU-Biosiegel an zwölf weißen Sternen auf grünem Grund, die ein stilisiertes Blatt bilden. Auf der Verpackung muss außerdem im Sichtfeld des Logos ein Code zur Kontrolle aufgedruckt sein.

Dieser Code setzt sich zusammen aus dem Kürzel des Mitgliedsstaates, dem Begriff „Bio“ oder „Öko“ in der jeweiligen Landessprache und der Referenznummer der Kontrollstelle. Außerdem muss angegeben werden, ob das Produkt aus EU-Landwirtschaft oder Nicht-EU-Landwirtschaft stammt. Nur wenn alle Rohstoffe aus einem Erzeugerland stammen, darf das Land namentlich genannt werden. Ansonsten finden Verbraucher nur den vagen Hinweis „EU-Landwirtschaft oder Nicht EU-Landwirtschaft“, der nicht sehr hilfreich ist.

Biolebensmittel aus Ländern außerhalb der Europäischen Union müssen nicht mit dem EU-Logo gekennzeichnet werden. Eine freiwillige Kennzeichnung importierter Ware ist jedoch möglich. Auch lose Bioware ist bisher noch von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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