Die Faust in der Tasche

Von
Uwe Rath

Nein, überrascht hat der Inhalt des Schuldspruches gegen den 18-jährigen, der im Mai Kevin Schwandt mit einem einzigen Faustschlag lebensgefährlich verletzte, nicht: Ein Jahr Haft auf Bewährung und 120 Sozialstunden.

Schon vor Prozessbeginn zeichnete sich so etwas ab. Die Reaktionen der Familienangehörigen, Freunde und Bekannte des Opfers sind ebenso nicht überraschend, denn sie hatten - wie auch viele andere Gladbecker - eine deutlich härtere Strafe verlangt beziehungsweise erwartet.

Richter Friedrich Korf ist kein Vorwurf zu machen, hat er doch nach dem geltenden Jugendstrafgesetz gehandelt. Wird dieses Gesetz der aktuellen Lage in Deutschland aber noch gerecht?

Das Urteil gegen den 18-jährigen Schläger ist noch nicht rechtskräftig, ein Einspruch noch möglich. Aber wird eine neue Verhandlung ein härteres Strafmaß nach sich ziehen?

Gibt es in Deutschland für junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr also einen „Freifahrtschein“? Dürfen sie wahllos fremde Mitbürger halbtot prügeln und anschließend mit einem milden Urteil rechnen?

Da ballt sich doch selbst bei neutralen Betrachtern „die Faust in der Tasche“.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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