"Mietnomaden" auch in Gladbeck

Auch in Gladbeck treiben "Mietnomaden" ihr Unwesen, hinterlassen dem geschädigten Vermieter am Ende in der Regel hohe Mietrückstände und eine vermüllte Wohnung. Foto: Gerd Henseler/pixelio.de | Foto: Foto: Gerd Henseler/pixelio.de
  • Auch in Gladbeck treiben "Mietnomaden" ihr Unwesen, hinterlassen dem geschädigten Vermieter am Ende in der Regel hohe Mietrückstände und eine vermüllte Wohnung. Foto: Gerd Henseler/pixelio.de
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Gladbeck. Zu seiner satzungsgemäß anstehenden Jahresmitgliederversammlung hatte jetzt der „Verein Gladbecker Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer“ (HaGWo) eingeladen.

Nach den üblichen Regularien standen die Vorstandswahlen im Mittelpunkt des Interesses. Zum Vorsitzenden gewählt wurde Gregor Wolters, der von seinem Stellvertreter Wolfgang Schäfer unterstützt wird. Ebenfalls dem Vorstand gehören Brundhilde Klenner (Kassenwartin), Alfred Kielholz (Geschäftsführer) sowie die Beisitzer Josef van Treeck, Joachim Gahlen und Karl-Heinz Gahlen an. Zu Rechnungsprüfern bestellt wurden Dieter Even und Volker Keilwerth.

Auch für das Jahr 2012 bleiben die Vereinsbeiträge unverändert. Damit verzichtet der Verein, wie schon in den vergangenen 28 Jahren, auf eine Aufnahmegebühr. Unbebaute Grundstücke schlagen mit 12 Euro zu Buch, Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen mit 25 Euro, Mehrfamilienhäuser mit 34 Euro sowie Misch- und Gewerbegrundstücke mit 46 Euro. Jedes weitere Haus oder Grundstück kosten 4,80 Euro an Mitgliedsbeiträgen.

Unter dem Punkt „Verschiedenes“ kam ein Mitglied zu Wort, das erst seit kurzer Zeit „HaGWo“-Mitglied ist. Es berichtete über hohe Mietrückstände der bisherigen Mieter, die als „Mietnomaden“ ihr Unwesen trieben und am Ende neben einem hohen finanziellen Schaden auch noch jede Menge Müller hinterließen.

In diesem Zusammenhang verwies Geschäftsführer Kielholz nochmals auf den vom Verein herausgegebenen „Mieterbewertungsbogen“. Dieses Schriftstück, so die Empfehlung von Kielholz, sollte vom Wohnungsbewerber vollständig ausgefüllt und unterschrieben an den Vermieter zurückgegeben werden. Und zwar noch vor dem Abschluss des Mietvertrages.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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