Streit um Redeverbot für Ratsherr Kruse: "Organklage"der Gladbecker LINKEN gegen Bürgermeister Roland

Ratsherr Franz Kruse hat eine Organklage gegen Bürgermeister Ulrich Roland angestrengt. | Foto: Archiv
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Gladbeck. Der LINKE Ratsherr Franz Kruse hat wegen des Redeverbotes, das Bürgermeister Roland in der Ratssitzung vom 5.Oktober gegen ihn verhängt hat, beim Verwaltungsgericht eine Organklage angestrengt.

Die LINKE sieht in dem Verbot des demokratischen, parlamentarischen Rederechtes einen weiteren Versuch des Bürgermeisters zur Einschränkung kritischer Debatten. Kritische Debatten seien jedoch in unserem demokratischen, parlamentarischen System eindeutig zulässig und sogar gefordert.

Der Vorfall ist nach Ansicht der LINKEN kein entschuldbarer Fauxpas des Bürgermeisters, dieser Stil habe Methode. Für die LINKE verstößt Roland mit seinen ständigen Kommentaren bei Redebeiträgen von Ratsmitgliedern der Opposition als Ratsvorsitzender immer häufiger gegen seine Neutralitätspflicht und werte somit diese Redebeiträge ab. Es sei durch Bürgermeister Roland in der Vergangenheit auch schon zu beleidigenden oder abwertenden Äußerungen gegen Ratsmitglieder und sogar gegen Zuschauer gekommen.

In den letzten beiden Jahren wurden mehrere Kritiker vom Bürgermeister bei Gericht angezeigt und so in ihrem Ruf geschädigt, schreibt die LINKE. Allen Beklagten wurde dann aber vom Gericht bescheinigt, dass ihre Äußerungen keineswegs strafbar gewesen seien, doch das blieb weitgehend unbemerkt.

Das Redeverbot von Ratsherr Franz Kruse im Stadtrat hat nach Meinung der Partei aber eine neue Qualität. DIE LINKE sieht darin eine nicht mehr hinnehmbaren Einschränkung eines demokratischen Grundrechtes. So etwas kenne man sonst nur aus undemokratischen Staaten, in Gladbeck dürfe es hierfür keinen Raum geben.

Zu diesem Zweck hat der LINKE Ratsherr Franz Kruse die Organklage angestrengt.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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