Geschwindigkeitsüberschreitung in Sprockhövel
Amtsgericht : Einspruch gegen Bußgeldbescheide

Archivbild Höffken : hier ein mobiler Blitzer in Sprockhövel
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Über den Einspruch gegen Bußgeldbescheide bei Geschwindigkeitsüberschreitungen hatte heute ein Richter im Amtsgericht Hattingen zu entscheiden. Diese Verhandlungen sind immer öffentlich.
Falsch geparkt oder zu schnell gefahren – und der Bußgeldbescheid flattert ins Haus. Nicht nur ärgerlich für viele Autofahrer, denn Überschreitungen der Geschwindigkeit und sonstige Verkehrsverstöße können unter Umständen teuer oder auch existenzbedrohend werden, zumal wenn es bereits Eintragungen im Verkehrszentralregister gibt.
Die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der Zufahrt von der A 46 zur A 43 in Sprockhövel ist der größte „Lieferant“ für beim Amtsgericht zu behandelnde Einsprüche gegen Strafen für Verkehrsverstöße. Verkehrsteilnehmer und deren Anwälte aus ganz NRW kommen dann in das Hattinger Amtsgericht.

Einspruch zurückgenommen

„Es wird bestritten, dass das Messergebnis richtig ist“, sagte heute eine Rechtsanwältin zu Richter Rüddel in der öffentlichen Verhandlung. Ihr Mandant war am 20.2.2020 25 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren und von der Geschwindigkeitsmessanlage auf der Autobahn in Sprockhövel geblitzt worden. 70 Euro sollte der Fahrer dafür bezahlen und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg erhalten.
Obwohl die Anwältin dann alle Register technischer Bedenken zog, von fehlender Konformitätserklärung nach Software-Update der Messanlage bis hin zu Ausführungen des Mess- und Eichgesetzes, folgte ihr Mandant am Ende der Verhandlung dem gutgemeinten Vorschlag von Richter Rüddel, seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückzunehmen, andernfalls er entsprechend kostenpflichtig verurteilt würde, da keine konkreten Einwendungen gegen den erlassenen Bußgeldbescheid vorgebracht wurden.
„Das ist unser Haus- und Hofblitzer“, sagte der Richter und ergänzte, „alle technischen Komponenten dieser Anlage sind mehrmals von Gutachtern überprüft und für rechtens bestätigt worden“.
Mit der Rücknahme des Einspruchs zahlt der Autofahrer jetzt 70 Euro, die Kosten seiner Anwältin und er erhält einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Einspruch erfolgreich

Erfolgreicher waren dagegen die Bemühungen einer Anwältin, die eine Medizinerin vertrat. Diese war ebenfalls am 29.2.2020 mit 98 km/h auf der Autobahn 25 km/h zu schnell gefahren und geblitzt worden. 70 Euro sollte sie zahlen und einen Punkt erhalten.
Meine Mandantin wurde während der Fahrt vom Krankenhaus angerufen und zu einem dringenden Eingriff gerufen, begründete die Rechtsanwältin diesen Verkehrsverstoß und bat um Überprüfung, zumal diese Autofahrerin auch noch keine Voreintragung hatte.
Wegen des nicht auszuschließenden Notfalles bei dieser „fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit“ setzte der Richter das Strafmaß dann im Namen des Volkes auf ein Bußgeld von 55 Euro fest. Damit entfällt gleichzeitig der Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Fahreigenschaft bestritten

Bei einem weiteren Fall bestritt der Rechtsanwalt der Autofahrerin direkt die Fahreigenschaft seiner Mandantin, d.h., sie sei am Tattag den geblitzten PKW, der ein Mietfahrzeug war, gar nicht gefahren. Nachdem seine Mandantin ihre Mund-/Nasenbedeckung abgenommen und ihre hochgesteckten Haare geöffnet hatte, erkannte Richter Rüddel, dass die vor ihm sitzenden Person mit der geblitzten und auf dem Foto abgebildeten Person keine Ähnlichkeit hat.
Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt, die Kosten übernahm die Staatskasse.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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