Hattingen
Angeklagter muss 9.000 Euro Corona-Hilfen zurückzahlen

Ein Hattinger Geschäftsmann hatte sich heute wegen Subventionsbetrug vor dem Strafrichter zu verantworten. Am Ende der Hauptverhandlung wurde das Verfahren mit der Auflage eingestellt, dass der Angeklagte die erhaltene Corona-Soforthilfe von 9.000 Euro in sechs Monatsraten zurückzahlen muss.

„Das Verschulden liegt am unteren Rand“, sagte Richter Kimmeskamp nach seinem Entschluss, dass Verfahren gegen Auflage einzustellen.
Der Hattinger hatte Corona-Soforthilfen beantragt und 9.000 Euro für seine Firma erhalten. Mit Antragstellung versicherte er, dass er durch die Corona-Pandemie in eine existenzgefährdende Wirtschaftslage geraten war und sich nicht bereits vorher in finanziellen Schwierigkeiten befand und kein Liquiditätsengpass bestand.
Nun hatte der Angeklagte durch „familiäre Turbulenzen“ seine Buchhaltung allerdings „vernachlässigt“ und fällige Steuern nicht entrichtet. „Ich musste mir erst einen neuen Steuerberater suchen“, sagte der Hattingen und beteuerte, dass sich seiner Meinung nach sein Unternehmen nicht in Schieflage befand. Das Finanzamt allerdings hatte gegen den Angeklagten eine Konto-Pfändung von über 17.000 Euro veranlasst.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft warf dem Hattinger Geschäftsmann im Übrigen vor, die Corona-Soforthilfe nicht zweckentsprechend verwendet zu haben.
Der Hattinger legte im Gerichtssaal betriebswirtschaftliche Auswertungen vor und bestätigte die Kreditbewilligung seiner Hausbank, die ja wohl kein Darlehen bewilligt hätte, wäre er in finanzieller Schieflage gewesen.
Am Ende der Beweisaufnahme wurde dann mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten das Verfahren gegen den Hattinger mit der Auflage eingestellt, dass dieser die erhaltene Corona-Soforthilfe von 9.000 Euro in sechs Monatsraten zurückzahlen muss.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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