Schwurgericht : Hattinger wegen versuchten Mordes angeklagt - Jobcenter-Mitarbeiter lebensgefährlich verletzt

Der Angeklagte aus Hattingen (li.) neben seinem Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Peter Steffen (re.)
5Bilder
  • Der Angeklagte aus Hattingen (li.) neben seinem Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Peter Steffen (re.)
  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Heute begann unter großem Medieninteresse vor der Schwurgerichtskammer beim Landgericht in Essen der Prozess gegen den 38 Jahre alten Hattinger, der Anfang Dezember 2017 einen Mitarbeiter des Jobcenters Hattingen mit einem Messerstich in den Bauch lebensgefährlich verletzte. Die Anklage lautet auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung.

Nachdem Staatsanwältin Julia Schweers-Nassif die Anklageschrift verlesen hatte, schilderte der angeklagte Hattinger in einer ausführlichen Einlassung seine Version, die zum Tatgeschehen geführt haben soll.

Seit Jahren verfügte der Angeklagte nicht mehr über ausreichende Geldmittel. Er stand auf „Kriegsfuß“ mit dem Jobcenter, das nach seinem Verständnis durch ungerechtfertigte Kürzungen bzw. Streichungen seiner Leistungen eine Mitschuld an seinen Lebensumständen gehabt haben soll.

Durch die Kürzung und Einstellung ihm nach seiner Meinung zustehender Leistungen sei er gezwungen gewesen, weggeworfene Lebensmittel aus Mülltonen zu essen oder bestenfalls durch das Einlösen gesammelter Pfandflaschen Grundnahrungsmittel kaufen zu können.

Bereits 2015 sei er so verzweifelt gewesen, dass er sich mit selbstgebastelten Molowtow-Cocktails vor die Hattinger Polizeiwache postierte und dadurch seine Festnahme erreichte. „Hauptsache, ich hatte im Polizeigewahrsam wieder etwas zu essen“, sagte der Hattinger zum Vorsitzenden der großen Strafkammer.

Ein Mitarbeiter des Jobcenters sagte aus, dass der Angeklagte allein im Jahre 2017 auf 12 Schreiben seiner Dienststelle nicht reagiert habe. Der Angeklagte bestätigte, dass er keine Übersicht mehr hatte, regelmäßig Alkohol trank und zahlreiche Umschläge von Postzustellungsurkunden überhaupt nicht mehr öffnete. Durch dieses Verhalten hatte er auch seine Wohnung verloren und musste in ein Zimmer einer städtische Unterkunft für Wohnungslose auf der Werksstraße umziehen.

Der Angeklagte will nach eigenen Angaben bereits Anfang 2016 vom Verlust seiner Wohnung total überrascht worden sein. Plötzlich passte sein Schlüssel nicht mehr in das Türschloss, denn eine Zwangsräumung war erfolgt.  Er packte dann einen Knüppel in seine Tasche und schlug kurze Zeit später damit auf seinen damaligen Hausverwalter ein und verletzte ihn.

Am Tattag der jetzt aktuellen Anklageschrift suchte der Hattinger mit den ungeöffneten amtlichen Schreiben seinen Rechtsanwalt auf. Als dann klar wurde, dass das Jobcenter die Leistungen wegen versäumter Termine ganz eingestellt hatte, ging der Angeklagte zurück in seine Unterkunft auf der Werksstraße.

Dort nahm er ein Messer sowie Handschuhe und begab sich zum Jobcenter. Als er sicher war, dass sein zuständiger Sachbearbeiter ihm nach telefonischer Anmeldung über das Haustelefon in der Behörde die Türe öffnete, stach er unvermittelt mit dem Messer dem Mitarbeiter des Jobcenters in den Bauch. „Die Handschuhe hatte ich mitgenommen, um beim Zustechen mit dem Messer nicht abzurutschen“, sagte der Angeklagte. Staatsanwältin Schweers-Nassif bezeichnete das als heimtückischen Tötungsversuch.

„Töten wollte ich ihn nicht“, sagte der Hattinger, ich habe nur einmal zugestochen, hätte es auch mehrmals tun können.

Der lebensgefährlich verletzte Mitarbeiter des Jobcenters, der bis zum Tattag in seiner Behörde für den Angeklagten überhaupt nicht zuständig war, wollte eigentlich diesen in einem Erstgespräch kennenlernen, um weitere Unterstützungsmaßnahmen auszuloten.

Nach der Erstbehandlung seiner Stichwunde im EVK musste er aufgrund seiner inneren Verletzungen in der Nacht noch notoperiert werden. Monatelang war er danach dienstunfähig.

Vier Verhandlungstage hat die große Strafkammer bis zum Urteilsspruch für den Prozess angesetzt. Zwei Gutachter werden der Strafkammer ihre Gutachten erläutern. Vom Ergebnis der Gutachten wird abhängig sein, ob die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes einen möglichen Zustand der Schuldunfähigkeit, der verminderten Schuldfähigkeit berücksichtigt oder die Einweisung in eine forensische Klinik beschließt. Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.