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Gerichts-Dolmetscherin bekam vom Angeklagten einen Handkuss

Ein 34-Jähriger aus Hattingen wurde heute vom Schöffengericht wegen verschiedener Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Er wurde aus dem Gefängnis vorgeführt, während der Hauptverhandlung bewacht und kam unmittelbar nach der Gerichtsverhandlung wieder in die JVA nach Essen. Staatsanwältin Jordan verlas zu Beginn der Hauptverhandlung vier Anklageschriften mit sieben Straftaten.

Quer durch das Strafgesetzbuch
Sachbeschädigung eines Schaukastens Am Haidchen, Lebensmitteldiebstähle in Welper und in Essen, mehrere Werkzeugdiebstähle in einem Hattinger Baumarkt, Körperverletzung nach einer Auseinandersetzung in einer Hattinger Gemeinschaftsunterkunft, Hausfriedensbruch und Bedrohung waren Gegenstand der Schöffengerichtsverhandlung gegen den aus Polen stammenden Angeklagten.

Der Angeklagte kam im Februar 2017 nach Deutschland. Vorher hatte er nach eigenen Angaben in Polen eine zehnjährige Haftstrafe abgesessen. Über das Internet will er eine Freundin kennengelernt haben und kam so nach Hattingen. Er wohnte hier in einer Gemeinschaftsunterkunft. Auch nach zweijährigem Aufenthalt in Deutschland spricht der Angeklagte noch kein Deutsch.

Alkohol- und Drogenkonsum wurden ihm wohl zum Verhängnis. Viele seiner Diebstähle dienten dazu, durch Verkauf der gestohlenen Waren Gelder für eine Abhängigkeit zu erzielen.

Und ständig murmelte die Dometscherin
Einige der angeklagten Taten räumte er durch entsprechende Erklärungen seines Strafverteidigers Rechtsanwalt Tim Salewski ein, an manche Taten will er sich nicht mehr erinnern können.

Neun Zeugen hatte das Gericht für die Beweisaufnahme geladen. Die für den Angeklagten aus dem Polnischen übersetzende Dolmetscherin übersetzte simultan während der mehrstündigen Gerichtsverhandlung.

Angeklagter spielte „Klingelmännchen“
Eine Zeugin schilderte den Angeklagten als „netten Kerl“, wenn er nüchtern ist. Als er zu nächtlicher Zeit im August 2018 an einem Mehrfamilienhaus alle Klingeln betätigte um in das Haus zu gelangen, bedrohte er im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung eine Hausbewohnerin mit dem Tode. Bei dieser Tat war er mit 1,6 Promille alkoholisiert.

Nun war der Angeklagte bereits bei einer Gerichtsverhandlung im Oktober 2018 vom hiesigen Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Die Haftstrafe wurde damals für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und die Bewährung wurde inzwischen widerrufen. Die damalige Strafe scheint den Angeklagten nicht beeindruckt zu haben, denn bereits zwei Tage nach dem damaligen Urteilsspruch wurde er schon wieder straffällig und beging eine Körperverletzung.

Unter Einbeziehung dieses Urteils aus dem letzten Jahr plädierte Staatsanwältin Jordan heute unter Einbeziehung der neuen Taten für eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und einem Monat.

Strafverteidiger findet Strafmaß der Staatsanwältin zu hoch
Rechtsanwalt Salewski fand diese Forderung zu hoch. Er zählte dem Schöffengericht alle Fakten auf, die für seinen geständigen Mandanten sprachen und plädierte für eine Gesamtstrafe von einem Jahr und elf Monaten Haft.

Richter Johannes Kimmeskamp verkündete dann im Namen des Volkes das Urteil. Der aus Polen stammende 34-Jährige wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

In seinem letzten Wort bedauerte der Angeklagte seine Taten, äußerte den Wunsch, schnellstmöglich wieder in eine Haftanstalt nach Polen zu kommen und verabschiedete sich bei der Dolmetscherin mit einem Handkuss, bevor er von dem Justizpersonal wieder in seine Arrestzelle gebracht wurde.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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