... Wie geht´s mit meiner Krankenkasse?

Tipps zu den neuen Gesundheitskosten.
Das Jahr 2011 steht noch im ersten Monat. Deshalb ist es vielen Pflichtversicherten noch nicht so richtig aufgefallen. Es hat sich einiges verändert auf dem Gehaltszettel. So kann es sein, dass sich bei vielen Arbeitnehmern die Kosten der Krankenkasse nach oben bewegt haben. Der Grund ist die sogenannte Gesundheitsreform. Die Kosten steigen von 14,9% auf 15,5%. Während aber der Arbeitgeberanteil bei 7,3 % eingefroren wurde, können die Krankenkassen den Anteil der Arbeitnehmer auf 8,2 % erhöhen. Das haben aber nicht alle Krankenkassen so gemacht. Es gibt zahlreiche gesetzliche Kassen, die auf diese "Kopfpauschale" vorerst verzichten. Deshalb lohnt es sich, sich zu informieren. Denn verlangt eine Krankenkasse eine Erhöhung, hat das Mitglied das Recht in eine günstigere GKV zu wechseln.
Eine andere am 1.Januar 2011 in Kraft getretene Änderung ist die Vorkasse um z.B. überhaupt einen Termin zu bekommen. In der Regel wird ihre gesetzliche Krankenkasse (GKV) den im Voraus gezahlten Betrag zurückerstatten. Aber nur, wenn diese Summe nicht höher ausfällt, als der Leistungsbetrag den die mit der GKV vereinbart haben. So kann es passieren, dass die Versicherten auf den Mehrkosten sitzen bleiben. Die höhere Vorkasse, die der Arzt genommen hat, ist im Übrigen gesetzlich zugelassen. Und alles , was über den Kassensatz geht, zahlt der Patient allein.
Und noch ein Pferdefuss bei der Kostenerstattung: wurde die Vorkasse nicht bei ihrer Krankenkasse vorher angemeldet, bekommen sie auch nichts zurück! Deshalb bestehen sie beim Arzt auf eine Behandlung ohne Vorkasse. Denn auch in Zukunft zahlen die Krankenkassen alle medizinisch notwendigen Leistungen. Wenn ihnen ihr Arzt zu der vom Gesundheitsminister eingeführten Privatbehandlung rät, lehnen sie ab! Es kann sich um Abzocke handeln, denn die Krankenkassen haben keine Leistungen gestrichen.
Übrigens: Wer keinen Termin bekommt, weil er oder sie keinen Vorkasse zahlt, sollte sich unbedingt bei seiner Krankenkasse beschweren!
Kommt es zu einer Medikamentenverordnung, müssen sie auch hier vorsichtig sein. Die Krankenkassen zahlen seit dem 1.Januar 2011 das günstige Medikament mit dem gleichen Wirkstoff. Entstehen Mehrkosten, so werden diese nicht von der GKV übernommen. Fragen gezielt nach den Arzneimitteln, für die ihre Krankenkasse günstige Verträge abgeschlossen hat oder die zum Festpreis erhältlich sind.
Sollten sie noch Fragen haben oder Hilfe benötigen, so können sie diese bei der Unabhängigen Patientenberatung (www.unabhängige-patientenberatung.de) oder bei den Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de) bekommen.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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