Ennepe-Ruhr-Kreis gilt als Risikogebiet
Maskenpflicht in Teilen der Hattinger Altstadt

Seit heute gilt in Hattingen wie in den weiteren acht kreisangehörigen Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises eine neue Allgemeinverfügung. Diese sieht unter anderem eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor. Die Pflicht gilt nun auch in Teilen der Hattinger Fußgängerzone, da im Kernbereich der Altstadt mit ihren engen Gassen eine Unterschreitung des Mindestabstandes zu erwarten ist.

Die Pflicht einen Mund- und Nasenschutz zu tragen gilt in folgenden Bereichen:
Kirchplatz (Gehwegbereich, einschließlich sämtlicher Zu- und Abgänge)
Untermarkt (von Haus Nr. 5 bis Kirchplatz)
Haldenplatz
Keilstraße (Große Weilstraße bis Eingang Untermarkt)
Steinhagen (von Haus Nr. 7 bis Kirchplatz)
Kirchstraße
Emschestraße (von Haus Nr. 2 bis Untermarkt 5)
Johannisstraße (von Haus Nr. 1 bis Einmündung Heggerstraße)
Gelinde
Langenberger Straße

Entsprechende Hinweisschilder wurden heute angebracht.

Stadt bittet Bürger um Mithilfe

Die Stadt bittet Bürgerinnen und Bürger, dort, wo es vorgeschrieben ist, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen und sich an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten. „Jeder ist in unserer Stadt auch mitverantwortlich, die Infektionszahlen aktiv einzudämmen“, betont Bürgermeister Dirk Glaser. „Das Tragen von Behelfsmasken kann dazu beitragen, das Übertragungsrisiko zu vermindern.“

Autor:

Lokalkompass Hattingen aus Hattingen

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