Diebstahl: JA oder NEIN ? Viele Menschen haben wohl eine Art der Selbstversorgung entdeckt!

Immer mehr Lebensmittel werden in Deutschland von den Händlern in Cont ainern vernichtet, obwohl sie noch genießbar sind. Das Problem besteht darin, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) nahe der Verfallfrist geraten ist. Auch der Apfel mit einer Druckstelle fällt unter diese Warengruppe. Die Händler begründen ihr Verhalten damit, dass die Kunden keine Waren kaufen, deren Verfallsdatum bald erreicht sei. Dies hängt wohl mit der Unkenntnis über das MHD zusammen. Natürlich ist die Ware noch genießbar, es kann aber Aroma verloren gehen.
Für die Einzelhändler kommt aber eine Abgabe an die vielerorts bestehenden Tafeln oder andere wohltätige Organisationen nicht in Frage. Sie müssen in Deutschland nämlich den vollen Satz der Umsatzsteuer abführen, obwohl es sich um Spenden handelt.
Dies ist ein Grund dafür, dass immer mehr vor allem alternativ denkende Menschen ein großen Teil ihres Lebensmittelbedarfs in der Nacht aus den Abfallcontainern holen. Aber auch der Trend gegen die Verschwendung von Lebensmitteln haben diese Menschen auf den Plan gerufen. Viele sammeln eben nicht nur aus purer Not. Containern oder Dumpstern nennt sich diese Art der Lebensmittelbeschaffung. Oft ist auch von Mülltauchen die Rede. Es soll Restaurants geben, die Speisen aus dem Müll auf der Speisekarte haben. Natürlich unterrichten die Köche ihre Gäste darüber, ob sie mit der Art der Gerichte einverstanden sind.
So ganz ohne ist das Containern aber nicht. So etwas kann schnell strafbar werden. Das Einsteigen in einen Container kann zu einer Straftat werden. Sellt der Marktleiter einen Strafantrag, droht eine Verfolgung wegen Hausfriedensbruch. Wird Ware mitgenommen, kommt es zu einer Strafverfolgung wegen Diebstahl. Die Gerichte haben diese Angelegenheiten bisher aber nicht hart bestraft.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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