Ist die Tarifgebundenheit noch zeitgemäß? Für wen ist sie wichtig?

Das Gesetz zum Mindestlohn wird zum Jahreswechsel erstmals erhöht. Grundlage ist, dass eine Kommission alle zwei Jahre den Mindestlohn überprüft und an die allgemeine Lohnentwicklung anpasst. Dies hat nicht nur Arbeitgeber irritiert, sondern auch Arbeitnehmer, deren Einkommen nun an die Bereiche des Mindestlohns gestoßen ist.
Die Reaktionen sind verschieden. Besonders auf der Arbeitgeberseite stoßen die Tarife auf kritisches Verhalten. Neben Kritik gehen viele von ihnen auch einen radikalen Weg.
Schon seit Jahren hat der Einzelhandelsverband mit seinen Mitgliedern zu kämpfen. Zwar waren die Einkommen in diesem Wirtschaftszweig immer niedrig, doch Tarifverhandlungen fanden stets regelmäßig und zuverlässig statt. Aber seit einigen Jahren verzögerten sich die Abschlüsse durch immer längere Verhandlungen. Dazu kam, dass dem Verband viele Mitglieder den Rücken kehrten. Deshalb zog man bald die"Notbremse". Man gab den Mitgliedern die Möglichkeit die Mitgliedschaft im Verband auch ohne Tarifbindung ( OT ) zu führen.
Arbeitnehmer sind "Tariffähig", wenn sie Mitglied der Gewerkschaft sind. Die Gewerkschaft muss auch in diesem Bereich Tarife abschließen oder überhaupt tariffähig sein. Zwar haben verschiedene Gewerkschaften in den letzten Jahren Mitglieder verloren, doch war dies häufig der Fall, weil es viele Stellenwechsel gab. Seit sich der allgemeine Arbeitsmarkt wieder stabilisiert hat, ist auch die Zahl der Mitglieder wieder angestiegen.
Welchen Vorteil hat eine Mitgliedschaft für beide Seiten?
Arbeitgeber, die sich in der Tarifhoheit befinden, sind z.B. im Fall des Tarifkonflikts vor größeren Verlusten geschützt. Auch die Folgen von gerichtlichen Maßnahmen schützen Mitglieder des Verbands. Bei "OT"-Mitgliedschaften bleiben alle anderen Vorteile (etwa der Rechtsschutz) in Kraft.
Arbeitnehmer erhalten ihren Schutz durch die Mitgliedschaft in einer tarifabschliessenden Partei (Gewerkschaft). Ein einseitiges Verlassen einer Tarifpartei schließt Arbeitnehmer von den Tarifen aus.
Grundsätzlich ist aber die Tarifgebundheit auch heute noch zeitgemäß. Wer eine Tarifpartei verlässt, kann schnell den Anschluss an die Tarifentwicklung verlieren. Das gilt auch für tarifliches Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Auch die Arbeitszeit und die Länge des Urlaubs fallen darunter. Auch die Arbeitszeit selbst fällt unter die Tarifhoheit.
Ausnahme gilt in Betrieben, wenn diese eigene Abschlüsse mit der Gewerkschaft treffen. So etwas gilt dann wie der normale Tarifvertrag. Ob ein Tarifvertrag die Mitglieder befriedigen kann, hängt nicht zuletzt von der Stärke der Tarifparteien ab.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.