Brennpunkt Jobcenter Märkischer Kreis
Jobcenter Menden verweigert die Eingangsbestätigung für eingereichte Unterlagen

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Als das Landessozialgericht NRW am 17.06.2011 mit einer Pressemeldung 
"Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen haben in NRW Anspruch auf 50 qm Wohnfläche" auf eine Gesetzesänderung aufmerksam machte, veränderte sich der Leistungsanspruch für Tausende von Betroffenen, die zuvor Teile der Miete aus eigener Regelleistung aufstocken mussten.

In einer Ministerialen Weisung aus NRW wurde den Jobcentern gleich eine Hilfe angeboten, wie man wenigsten etliche der Leistungsberechtigten um einen Teil seiner  Sozialleistungen prellen könne. - "Fordern & fordern".

Dabei klingt das im Gesetz doch beinahe gut . . .

SGB I
§ 13 Aufklärung
Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichenVereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichtennach diesem Gesetzbuch aufzuklären.

§ 14 Beratung
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

§ 15 Auskunft
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialenPflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu
erteilen.
(2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigenLeistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein

können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.
(3) Die Auskunftsstellen sind verpflichtet, untereinander und mit den anderen Leistungsträgern mit dem Zielzusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen.

(4) Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sollen über Möglichkeiten zum Aufbau einer staatlichgeförderten zusätzlichen Altersvorsorge produkt- und anbieterneutral Auskünfte erteilen.

Ein Leistungsanspruch in Höhe von 580,80 € für das Jahr 2010 wurde erst kürzlich durch das Sozialgericht Dortmund endgültig verwehrt. Dieser konkrete Sozialleistungsbetrug durch das Jobcenter Märkischer Kreis wurde durch die verweigerte Beratung und auch durch eine Falschaussage einer Mitarbeiterin des Jobcenters vorbereitet. Und das ist nur ein Beispiel von Hunderten und Tausenden.

Wie hieß es doch in der Pressemitteilung des LSG NRW: "Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV- Leistungen haben in Nordrhein-Westfalen ab 1.1.2010 Anspruch auf 50 Quadratmeter (qm) Wohnfläche. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem aktuellen Urteil entschieden (Urteil vom 16.5.2011 – L 19 AS 2202/10). "

Und warum verweigert das Jobcenter Märkischer Kreis die Auszahlung?
Und wieso klären die Sachbearbeiter Betroffene nicht über deren Rechte auf?
Warum macht die Sachbearbeiterin der Widerspruchstelle eine falsche Aussage vor Gericht?
Ja und warum entzieht die Landessozialgerichtsbarkeit dem Kläger die Rechtsansprüche durch fadenscheinige juristische Formalitäten?

Wären die Täter andere, würde die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich wegen bandenmäßigem Betrug ermitteln.
 

Am Anfang steht die Beweislastumkehr

In dem Beispielfall hat das Jobcenter Märkischer Kreis den Erwerbslosen um einen Leistungsanspruch in Höhe von 580,80 € betrogen. Dabei hatten die Täter einige Helfer in schwarzen Roben.

Leistungsberechtigte sind gut beraten, den Bescheiden und Informationen des Jobcenters nicht leichtfertig zu vertrauen. Leugnen die Jobcentermitarbeiter die Einreichung von Unterlagen, können Existenzsichernde Leistungen gekürzt oder im schlimmsten Fall komplett verweigert werden.

Erst heute erhielt ich wieder eine Mitteilung von einer Frau aus Menden, der beim Jobcenter eine Eingangsbestätigung für eingereichte Dokumente verweigert wurde. Ein klarer Verstoß gegen eine aktuelle Weisung der Bundesagentur für Arbeit. Der Frau werden seit Monaten alle Leistungen vorenthalten, aufgrund  . . . na ja, falscher Zeugenaussagen von Jobcentermitarbeitern. Gegen diese wurde allerdings aus purer Verzweiflung inzwischen Strafanzeige gestellt.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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