Die zweifelhaften Erfolge von Hartz IV - die totale Überwachung

Selbstverständlich müssen deutsche Behörden und Jobcenter jedem Verdacht auf Betrug nachspüren und die Überwachung Erwerbsloser geht hinein bis in die Kühlschränke und Schlafzimmer Betroffener, Konto- und Freizeitüberwachung werden eingeschlossen und einige übereifrige Jobcentermitarbeiter nutzen sogar ihre Freizeit um selbst in den sozialen Medien hinter den Abgehängten her zu schnüffeln.

Während die Bosse der Automobilindustrie in Deutschland mit ihren Verbündeten in den Regierungsparteien Millionen von Menschen völlig unbehelligt und ohne jede Skrupel schamlos belügen und betrügen und die Energieriesen mehr als 6 Milliarden Euro aus Rückerstattungen aus der verfassungswidrigen Brennelementesteuer an die Börsianer umverteilen wollen, anstatt sie den Endverbrauchern zurück zu erstatten, bei denen sie die Kosten bereits aufgeschlagen hatten, machen sich die „Erbsenzähler“ dumm-brav auf den Weg “Hühnerdiebe“ zu jagen.
Da soll noch einmal jemand sagen, dass Parteispenden Vergeudung sei. Offensichtlich ist jede Strafverfolgung ausgesetzt und die Regierungsparteien prostituieren sich an die Superbonzen, während sie die Verflechtungen der Italienischen Regierung mit der Mafia lautstark kritisieren.

Treibjagd auf die Abgehängten

Wurde die Kontrolle beim Jobcenter Märkischer Kreis aufgerüstet?
Terminversäumnisse bei Jobcentern sind die Hauptursache für Bußgelder (Sanktionen). Diese werden üblicherweise drei Monate lang mit 10% der Regelleistung geahndet. Das ist jedes Mal eine reale Unterdeckung des Existenzminimums, also „tot“. „toter“ „am totesten“.
Terminversäumnisse bedeuten aus Betroffenensicht zumeist „ich habe nichts verpasst, das bringt doch eh nichts“. Während Termine mit denen eine konkrete Erwartungshaltung verbunden ist, etwa bei Arzt- oder Anwaltsterminen, oder auch Treffen mit Freunden oder Familie, so ist in der Beratungspraxis erkennbar, dass Erwerbslose nicht nur so gut wie keinerlei sinnvolle Erwartung mit Jobcenterterminen verbinden, sondern Vorladungen durchaus als Bedrohung empfinden.

Terminversäumnis nach genehmigter Ortsabwesenheit

„Sie hielten sich in der Zeit vom 4. August 2016 bis 21. Oktober 2016 insgesamt über drei Wochen außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs auf.
Am 28. Juli 2016 haben Sie bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin vorgesprochen. Die beantragte Ortsabwesenheit wurde für den Zeitraum vom 04. August 2016 bis zum 13. August 2016 genehmigt. Es wurde vereinbart, dass Sie sich am 15. August 2016 in der Eingangszone zurückmelden. Dies ist nicht geschehen.
Erstmalig am 21. Oktober 2016 haben Sie in der Eingangszone vorgesprochen. Es ist davon auszugehen, dass Sie sich in dem o.g. Zeitraum nicht in dem zuständigen Bereich des Trägers aufgehalten haben. Für diese Zeit dürften Sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben (§ 7 Absatz•4a Satz 1 SGB II). Die Entscheidung wäre wegen Kenntnis beziehungsweise grob fahrlässiger Unkenntnis über die Minderung beziehungsweise des Wegfalls der Leistungen aufzuheben (§ 40 Absatz 2 Nummer 3 SGB II in Verbindung mit § 330 Absatz 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III in Verbindung mit § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 SGB X).
Sie dürften gewusst haben beziehungsweise hätten wissen müssen, dass der Ihnen zuerkannte Anspruch ganz oder teilweise weggefallen ist.“

Nun, die Behauptung der tatsächlichen Ortsabwesenheit ist eine bösartige Unterstellung mit der Absicht massiver Existenzbedrohung. Das können Nachbarn und Bekannte bestätigen. Aber die Sozialbehörde will nicht helfen, sondern am Existenzminimum sparen.

Kontenabrufverfahren - Staatliche Überwachung von privaten Konten

„Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht die Abfrageflut äußerst kritisch. In ihrem Tätigkeitsbericht heißt es: "Ursprünglich verfolgtes Ziel war die Austrocknung der Finanzströme des Terrorismus. Die nunmehr verfolgten Zwecke stehen hiermit in keiner Verbindung." Werden jedoch bereits bei der Kontoeröffnung die Stammdaten automatisch als Datensatz gespeichert und für die Abrufe verfügbar gemacht, "erfolgt letztlich eine anlasslose Erfassung grundsätzlich aller Kontoinhaber in Deutschland".“ schrieb Thomas Öchsner in der Süddeutschen bereits unter Berufung auf eine Stellungnahme der BfDI.

Die Kontrollfreaks vom Jobcenter - Kapitalerträge in Höhe von 1,00 Euro aufgespürt

Zu welchen Possenspielchen das führen kann, zeigte sich z.B. als Fahnder des Jobcenter Märkischer Kreis im Zuge des automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II auf nicht gemeldete Kapitalerträge in Höhe von 1,00 Euro von der Märkischen Bank EG aus dem Jahr 2015 aufmerksam wurden. Sie forderten die betroffene Großfamilie sofort auf, diese verheimlichten Einkünfte detailliert nachzuweisen. Die Familie selbst hatte keinerlei Kenntnis von dem unerwarteten Reichtum, weil das Konto wohl längst aufgelöst war.

"Und ich glaub' an die Automobilindustrie,
denn sie hat's nun wirklich geschafft
und hält jede Regierung unter ihr
verlässlich in Geiselhaft."

Konstantin Wecker - Absurdistan

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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