Europäische Kommission leitet Untersuchung gegen Flughafen Weeze ein

Die Europäische Kommission wird untersuchen, ob die zwischen Behörden und den Flughäfen Niederrhein-Weeze, Altenburg-Nobitz (beide in Deutschland), Pau (Frankreich) und Västerås (Schweden) getroffenen Finanzierungsvereinbarungen sowie die zwischen diesen Flughäfen und einigen sie anfliegenden Luftfahrtgesellschaften geschlossenen Preisnachlass- und
Marketingvereinbarungen den EU-Beihilfevorschriften entsprechen. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt Dritten die Möglichkeit, zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt, heißt es in einer Presseerklärung der Europäischen Kommission

Investitionen öffentlicher Stellen in Wirtschaftsunternehmen stehen mit den EUBeihilfevorschriften im Einklang, wenn sie zu Bedingungen durchgeführt werden,die für einen marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber annehmbar wären. Im Luftverkehrssektor können Beihilfen für Infrastrukturinvestitionen grundsätzlich als mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen im Luftverkehrssektor vereinbar angesehen werden, wenn sie notwendig und angemessen sind, eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung verfolgen, den Handel im Binnenmarkt nicht ungebührlich beeinträchtigen und wenn der diskriminierungsfreie Zugang für alle Nutzer gewährleistet ist. Bei Betriebsbeihilfen hingegen sind Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen den Flughäfen weitaus wahrscheinlicher; sie sind daher grundsätzlich mit dem Binnenmarkt unvereinbar.

Auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen kann die Kommission nicht
ausschließen, dass die Maßnahmen zugunsten dieser vier Flughäfen und der sie nutzenden Luftfahrtgesellschaften staatliche Beihilfen beinhalten, die ihnen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen und daher it dem Binnenmarkt unvereinbar sind.

Beim Flughafen Niederhein vermutet die Euorpäische Kommission, dass er in den letzten zehn Jahren verschiedene Darlehen und Zuschüsse zu nicht marktüblichen Bedingungen erhalten hat. Er befindet sich zudem in finanziellen Schwierigkeiten, und der Flugbetrieb scheint auf öffentliche Unterstützung angewiesen zu sein. Die Kommission hat daher Zweifel daran, dass die Behörden den Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers befolgt haben und dass der Flughafen unter Marktbedingungen betriebsfähig wäre.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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