Auch in Lünen
FFP2-Masken in allen Verwaltungsgebäuden verpflichtend

Nur noch FFP2-Masken ab 24. Januar:
Ab Montag, 24. Januar ist verpflichtend vorgeschrieben, in allen Verwaltungsgebäuden eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Pflicht sind alle betroffen, also sowohl  Mitarbeiter*innen als auch  Besucher*innen.
Damit reagiert der Krisenstab auf die in kürzester Zeit ansteigenden Infektionszahlen. Eine Studie des Max-Planck-Instituts zeigt, dass die Infektionsgefahr durch das Tragen einer FFP2-Maske in den Promillebereich sinkt.
Minimierung des Infektionsrisikos und keine Einschränkungen der Dienstleistungen:
Durch diese Maßnahme möchte die Verwaltung zum einen erreichen, dass das Infektionsrisiko auf Seiten der Mitarbeiter*innen als auch Besucher*innen auf ein Minimum reduziert wird, zum anderen natürlich bewirken, dass die Dienstleistungen für die Bürger*innen trotz steigender Infektionszahlen möglichst vollständig aufrechterhalten werden können.
Quelle: Stadt Lünen / Aktuelles.

Autor:

Anita Müller aus Lünen

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