GFL befürwortet bürgerfreundliche Regelung

Mit Beginn des Jahres 2014 wurde vom SAL-Verwaltungsrat die Satzung für die städtischen Abwasserleitungen modifiziert. Speziell ging es dabei um die Hausanschlussleitung von der privaten Grundstücksgrenze bis zum städtischen Kanal, die Eigentum eines jeden Hauseigentümers ist.

Der Städtische Abwasserbetrieb SAL regte 2013 an, bei der visuellen Kontrolle der öffentlichen Abwasserkanäle das Stück der privaten Hausanschlussleitung ebenfalls mit zu kontrollieren. Perspektivisch könne diese Kontrolle, so der SAL, defekte Abflussleitungen lokalisieren und dadurch mögliche Schäden an öffentlichen Straßen minimieren oder vermeiden.
Das sah auch der Verwaltungsrat des SAL so. Die Kosten für die Kontrolle der privaten Anschlussleitungen auf öffentlichen Flächen gehen, so wurde es festgelegt, zu Lasten des SAL und werden auf die Gebühren umgelegt.

Hans-Peter Bludau, GFL-Ratsherr und Mitglied des SAL-Verwaltungsrates, hinterfragte in der letzten Verwaltungsratssitzung, nach welchen Kriterien seitens des SAL z. B. Schäden an der Einbindung der privaten Leitung in die städtische Leitung beurteilt werden?

Bei der heutigen Verfahrensweise erfolgt die Einbindung über Stutzen, so dass Schäden an diesen Stellen kaum auftreten können. Anders hingegen kann es bei den in früheren Jahren vorgenommen Anschlüssen sein. Da wurde der städtische Hauptkanal durch den Bauunternehmer angebohrt und aufgestemmt. Das private Rohr wurde eingesetzt und die Ränder mit Mörtel verfüllt. Der ordnungsgemäße Anschluss und die Dichtheit wurden vom städtischen Tiefbauamt kontrolliert und abgenommen.

Hans-Peter Bludau hat in der Verwaltungsratssitzung angeregt, dass im Laufe der Jahre entstandene Schäden an diesen Anschlussstellen nicht zu Lasten der Hauseigentümer zu beseitigen sind, da die Einwirkung des Straßenverkehrs möglicherweise diese beeinträchtigt haben. SAL Vorstand Externbrink will diese Thematik in den nach der Kommunalwahl neu zu wählenden Verwaltungsrat einbringen.

Autor:

Hans-Peter Bludau aus Lünen

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