Kommentar zur Bürgermeisterkolumne "Auf ein Wort" vom 14.10.2016

http://www.luenen.de/Rathaus/Bürgermeister/Bürgermeisterkolumne

Der Bürgermeister stellt einen Vergleich an, der so nicht im Raum stehen bleiben kann:
1. Als „Chef“ der Verwaltung bestimmt der Bürgermeister sowohl den Verlauf einer Ratssitzung als auch die Tagesordnung. Er kann alleine ohne Beschluss der Versammlung die Tagesordnung ändern, bzw. einzelne Tagesordnungspunkte aufgrund neuer Erkenntnisse aus der Tagesordnung streichen. Auch nach mehrmaliger Rückfrage aus dem Plenum, ob es rechtliche Bedenken zur Vorlage nach dem Angebot von Remondis gibt und, ob es von der Tagesordnung genommen werden sollte, ließ er den Punkt auf der Tagesordnung.
2. Da der Bürgermeister, wie er in seiner Kolumne schreibt, nicht für die Verwaltungsvorlage gestimmt hat, beweist nichts anderes als dass er von seiner eigenen Arbeit nicht überzeugt war. Somit hätte er diesen Tagesordnungspunkt ersatzlos streichen müssen, wenn er Zweifel oder neue Erkenntnisse in dieser Angelegenheit hat. Im Übrigen hat er sich genauso in dem Tagesordnungspunkt „Erweiterung der Kita Viktoriastrasse“ verhalten. Mit der Begründung neuer Erkenntnisse und ohne weitere Argumente hat er diesen Tagesordnungspunkt ersatzlos gestrichen.
3. Für die Haushaltskonsolidierung müssen dem Kreis noch Synergieeffekte bei städtischen Töchtern nachgewiesen werden. Mit dem Haushalt 2015 wurde beschlossen, entsprechende Lösungen zu prüfen. Das vorliegende Gutachten hat diese Synergien herausgearbeitet unter der Voraussetzung, dass SAL als Anstalt öffentlichen Rechts bestehen bleibt, und es keine Gebührenerhöhungen und keine betriebsbedingten Kündigungen aus diesen Maßnahmen geben wird. Es ist richtig, dass den Ratsmitgliedern das Schreiben von „Remondis“ am Vorabend des Sitzungstermins per Mail zur Kenntnis gebracht wurde, aber Remondis ist ein Privatunternehmen und eine Privatisierung von SAL war nicht gewollt. Die Abwasserentsorgung sehen wir als öffentliche Aufgabe. Außerdem würde eine Privatisierung der SAL zu erheblichen Steuerbelastungen für die Gebührenzahler führen. Das kann nicht gewollt sein.

Autor:

Martina Adam aus Lünen

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