Brückentaufe || Stadtverwaltung überlastet?

Brückenwidmung zu Ehren der Städtepartnerschaft Lünen — Salford | Foto: — geralt / pixabay —
  • Brückenwidmung zu Ehren der Städtepartnerschaft Lünen — Salford
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Es ist kaum zu glauben.
Bereits bei der Ankündigung der Bürgerbefragung zur Namensgebung einer Lippebrücke in Lünen zu Ehren der Partnerstadt Salford ergab sich eine "Datumsverwirrung", siehe hier.
Die betreffende Bürgermeisterkolumne Nr. 15 wurde übrigens inzwischen aus dem Netz des Rathausportals entfernt (?).

Bei der Bekanntgabe des Ergebnisses auf der heutigen Seite "AKTUELLES" des Ratsportals muss nun die Bürgerschaft mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen, dass man anscheinend wieder keinen Kalender zur Hand hatte, als man titulierte:

Am gestrigen Donnerstag (8. September) hat Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns der Salforder Delegation das Bauwerk, das künftig den Namen "Salford-Brücke" heißen wird, präsentiert.

Hier im Detail zu sehen:

Sind dies Alles nur "Büroversehen" oder ist die schreibende Zunft des Rathauses komplett überlastet und liest Ihre eigenen Veröffentlichungen nicht mehr Korrektur?

Nun aber noch eine formal fundierte Themenergänzung.
Das hastige Vorgehen —Einstellung Bürgerbefragung auf dem Ratsportal am Freitag, den 02.09.; Ablauffrist der Abstimmung bereits am 07.09.— ist wohl durch den heutigen Besuch der Delegation des Städtepartners Salford ausgelöst. Der vorlaufende Besuch in Salford erfolgte übrigens bereits 06/2016.

Dabei sind wohl einige Regularien "vergessen" worden.
Zum Einen bestimmen gerade einmal 315 "Knöpfchendrücker" die Namenszuordnung (ob dies LÜNER Bürger waren oder nicht, kann durch diesen Abstimmungsmodus wohl nicht sicher bestimmt sein) !

Zum Anderen ist in Erinnerung, dass Straßenbenennungen durch den Stadtrat zu beschließen sind, zuletzt geschehen in der Ratssitzung vom 03.03.2016, als u. a. im Neubaugebiet an der Laakstr. die Namensvergabe "Alfred-Meermann-Str." beschlossen wurde.

Zum Verfahren bei Straßenbenennungen gibt es eine explizite Verfahrensregelung in der Zuständigkeitsordnung.
In § 2, Pkt. 1 wird zur Zuständigkeit des Ältestenrates erklärt:

… Der Ältestenrat berät den Rat und seine Ausschüssen bei folgenden Themen:
… d) bei gesamtstädtischen Verfahrensfragen (z. B. Straßenneu- und –umbenennungen). …

So löblich die Ehrenerwiderung gegenüber der Partnerstadt Salford ist (Lünen wurde dort beim letzten Besuch ein Platz gewidmet, der "Lünen Square"), stellt sich die Frage, ob dieses Eilverfahren der Stadtverwaltung nicht an den bestehenden Regularien vorbei erfolgt ist?
Oder wird der Namensgebung von Brücken ein Sonderstatus erteilt?

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Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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