Aktionstag gegen Gewaltkriminalität

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Die Polizei Dortmund nahm am Samstagabend, 10.6.2023, an einem landesweiten Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität teil, insbesondere ging es um Delikte, wo ein Messer eingesetzt oder mitgeführt wird.

Gemeinsam mit sieben weiteren Behörden in NRW führte die Polizei verstärkte Kontrollmaßnahmen an bekannten Ausgeh- und Feiermeilen durch. Unterstützt wurde die Polizei durch Kräfte der Stadt Dortmund. Am Hauptbahnhof führte die Bundespolizei selbständige Kontrollen durch. Eine Bilanz wird gesondert von dort veröffentlicht.

In Dortmund war insbesondere der Bereich innerhalb des Walls Ziel der Kontrollen. Die Beamten kontrollierten ab den frühen Abendstunden in Dortmund insgesamt 691 Personen und 167 Autos. Insgesamt stellten die Polizisten drei Messer, zwei Pfeffersprays und eine Axt sicher. Im Rahmen der präventiven Gewinnabschöpfung wurde über 2500 Euro sichergestellt. Es besteht der Verdacht, dass dieses Geld aus Straftaten stammt. Zudem konnten bei den Kontrollen zwei Haftbefehle vollstreckt werden.

Nachdem die Beamten beobachten konnten, wie aus einem Kiosk Drogen verkauft wurden, konnte ein Durchsuchungsbeschluss für die Privaträume des Inhabers erwirkt werden. Dort fand man weitere Betäubungsmittel sowie eine PTB-Waffe.

Am heissesten Tag des Jahres war die Innenstadt nicht so gut besucht wie bei vergleichbaren Wochenenden im Sommer. Weitere Kontrollen sind in Planung.

Aufgrund der  vorliegenden Tatsachen (Auffindeort, Stückelung des Geldes und Verhalten der Personen) müssen sie ühier davon ausgehen, dass die Personen bei denen die das Geld aufgefunden haben, dieses möglicherweise durch Straftaten z. B. dem Handel mit Betäubungsmitteln erlangt haben. Weiterhin besteht die gegenwärtige Gefahr, dass das Geld dann auch wieder zu kriminellen Zwecken genutzt wird. Beispielhaft besteht durch den Handel mit den Betäubungsmitteln immer auch eine gegenwärtige Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Personen, die die Drogen dann konsumieren. Aus diesem Grund wurde das Geld zur Gefahrenabwehr gemäß 43 PolG NRW sichergestellt. Der Berechtigte kann einen Antrag auf Herausgabe des Geldes stellen, der dann geprüft wird.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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