Drei Festnahmen bei Baustellenkontrolle in Marl
Im April 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Baustelle in Marl. Vor Ort wurden mehrere Personen arbeitend angetroffen und überprüft. Darunter befanden sich auch drei moldauische Staatsangehörige.
keinerlei Ausweispapiere
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen moldauische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Die drei Personen konnten sich jedoch mit keinerlei Ausweispapieren legitimieren.
Die Zollbeamten nahmen die beiden Männer im Alter von 44 und 50 Jahren sowie die Frau im Alter von 40 Jahren vorläufig fest und leiteten Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein.
Über ihren weiteren Verbleib entscheidet nun die Ausländerbehörde.
ohne gültige Arbeitsgenehmigung.
Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
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Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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