Fahrerflucht in Marl, Unfallflucht ist kein Kaverliersdelikt

Am Dienstagmorgen beschädigte ein unbekannter Fahrzeugführer einen geparkten, grauen Dacia Sandero an der Werrastraße, auf einem Firmenparkplatz. An der linken Fahrzeugseite sind Kratzer zu erkennen, außerdem wurde der Außenspiegel beschädigt. Der Schaden wird auf 1.500 Euro geschätzt.

Unfallflucht ist kein Kaverliersdelikt

Wer in das Auto eines anderen fährt und flüchtet, begeht eine Straftat. Aber warum ist die Zahl 3 bei Verkehrsunfallfluchten von Bedeutung?
• Nach einer Unfallflucht gibt es 3 Punkte in der Verkehrssünderdatei.
• Bereits ein unerlaubtes Entfernen nach einem Unfall mit Sachschaden kann dazu führen, dass der Führerschein für 3 Monate futsch ist.
• In schweren Fällen können Unfallfluchten mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden. Außerdem drohen Geldstrafen.
• Darüber hinaus wird der Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche stellen. Und: Dem Unfallfahrer droht der Verlust des eigenen Versicherungsschutzes.
Deshalb: Seien Sie fair, wenn Sie - beispielsweise beim Rangieren - ein anderes Auto touchiert haben.
Es reicht nicht, einen Zettel mit Ihrer Telefonnummer hinter dem Scheibenwischer des anderen Wagens zu hinterlassen.
Sie müssen entweder auf den anderen Fahrer warten oder die Polizei informieren: 110.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat (§142 StGB)!

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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