In 18 Fällen wurde Weiterfahrt von LKW auf der A 1 untersagt, Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs

Die  Kontrollgruppe der Polizei hat erneut Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs vorgenommen. Am Donnerstag, 13.02.20, waren insgesamt 35 Beamtinnen und Beamte  in der Zeit von 8:30 bis 15:00 im Bereich der Autobahn 1 auf dem Gelände der Tank- und Rastanlage Wildeshausen in Fahrtrichtung Hamburg im Einsatz. Dabei wurden 135 Fahrzeuge kontrolliert, in 18 Fällen wurde die Weiterfahrt aufgrund von Verstößen gegen die Sozialvorschriften oder aufgrund technischer Mängel untersagt.

Bei der Kontrolle eines 48-jährigen polnischen Fahrers, der für ein polnisches Transportunternehmen 24 Tonnen Holzbretter mit einem Sattelzug von Frankreich nach Bremen befördern wollte, stellten die Beamtinnen und Beamte Mängel an den Bremsen und die unzureichende Sicherung des Sattelanhängers fest. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt bis zur Behebung der technischen Mängel und einer erfolgten Nachsicherung untersagt. Gegen den Fahrer und Halter wurden aufgrund der technischen Mängel ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gefertigt. Der Fahrer hatte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro zu entrichten.

Bei einem 33-jährigen ukrainischen Fahrer, der mit seinem leeren Tanklastzug die Autobahn 1 mit dem Ziel Hamburg befuhr, war der Luftfederbalg des Sattelanhängers durch die polnische Halterfirma nicht sachgerecht repariert worden. Weil sowohl aus dem Federbalg als auch aus dem Druckluftkessel Luft entwich, wurden die erforderlichen Bremswerte nicht erreicht. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt zur Behebung der Mängel untersagt. Gegen den Halter wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Mängel an den Bremsen waren auch der Grund, warum ein 59-jähriger Ukrainer den Transport von 8 Tonnen Stoffen von Lastrup in die Ukraine nicht fortsetzen durfte. Die Bremsen der Sattelzugmaschine und des Aufliegers erreichten die Mindestabbremswerte nicht, sodass die Weiterfahrt untersagt wurde. Zudem funktionierte die Feststellbremse nicht. Eine Sicherheitsleistung konnte vor Ort nicht beglichen werden. Gegen den Halter wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Nicht fortsetzen durfte ein 59-jähriger deutscher Fahrzeugführer eines deutschen Unternehmens den Transport einer Kehrmaschine von Gelsenkirchen nach Bremen. Zum einen hatte sich der Fahrzeugaufbau vom Lkw gelöst und drohte herabzufallen, darüber hinaus war die Kehrmaschine nicht gesichert. Den Fahrer und Halter erwarten Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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