Schwarzarbeit: Arbeitgeber zu zwei Jahren und 11 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Foto: Zoll Dortmund

Durch das Landgericht Bochum, 13. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer, ist ein 48-Jährige  aus Dortmund in seiner Funktion als Arbeitgeber wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 46 Fällen, davon in 40 Fällen in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und Betrug, rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden.

Durch umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund und des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum wurde festgestellt, dass der Verurteilte in den Jahren 2018 bis 2022 als Arbeitgeber Arbeitnehmer beschäftigte, deren Löhne schwarz ausgezahlt wurden. Zur Verschleierung dieser Schwarzlohnzahlungen nutzte der Verurteilte verschiedene Servicegesellschaften (sog. Scheinfirmen). Der Verurteilte meldete Arbeitsentgelte nicht gegenüber den Krankenkassen bzw. dem Finanzamt an und enthielt diesen dadurch Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer in Höhe von insgesamt 1,4 Millionen Euro vor.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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