Bürger sind vom neuen Petitionsausschuss der Stadt Marl enttäuscht

Bürgerinnen und Bürger die Fragen an den neugeschaffenen Petitionsausschuss gestellt haben, sind mit der Beantwortungs- Prozedur in diesem Gremium nicht zufrieden. Schon bei Beginn der Sitzung wird dem Patenten eine schriftliche Begründung zu seinem Anliegen ausgehändigt, eine Möglichkeit zur Nachfrage an die Ausschuss- Vorsitz ist dabei nicht vorgesehen.
"Wäre hier nicht die Bürgerfragestunde auf der Tagesordnung, könnte überhaupt keine öffentliche Erörterung zum Thema stattfinden!" meint Christian Thieme von der Baumschutzgruppe Vest.
Dementsprechend unzureichend  war die Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Berichtsvorlage zur Fragestellung der Baumschutzgruppe.

Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Baumschutzgruppe Vest betr. Schutz der Halde "Baumeisters Feld" als Naherholungsgebiet und für Zwecke des Natur-und Artenschutzes, sowie Aufnahme der Halde in die Raumordnung der Stadt.

Sachverhalt:

Der Antragsteller wendet sich an die Stadt mit dem Antrag die ehemaligen AV-Halde westlich des Stadtteils Hamm-Sickingmühle dauerhaft für die hier lebenden Tiere, der vom aus-sterben bedrohten Insekten-und Vogelwelt im Sinne des Naturschutzes und der Artenvielfalt, sowie den von Einwohnerinnen und Einwohnern zum Spaziergang genutzte Kanalweg als Naherholungsgebiet zu schützen und in die Raumordnung der Stadt aufzunehmen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei dem angesprochenen Haldenbereich handelt es sich um die Halde „Baumeisters Feld“ (Halde am Hafenweg) zwischen der Zufahrt zum AV –Hafen und dem Sickingmühlenbach, unmittelbar südlich an das Gelände des AV-Hafens angrenzend.

Diese Halde ist im Altlastenkataster als solche gekennzeichnet. Hier wurde unter anderem auch Hausmüll entsorgt. Die Halde befindet sich nicht im Eigentum der Stadt. Die Fläche der Halde ist als „Wald“ im Flächennutzungsplan dargestellt. Im Gebietsentwicklungsplan sowie im in Aufstellung befindlichen Regionalplan ist die Fläche als Freiraum dargestellt. Einen Bebauungsplan gibt es für den Bereich der Halde nicht. Der Bereich wird auch nicht durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 239 gate.ruhr erfasst. Die Fläche ist Teil des Landschaftsplans „Vestischer Höhenrücken“ vom 20.11.2012 und hat damit einen naturschutzrechtlichen Schutz. Planungsrechtlicher Status ist heute „Außenbereich“ im Sinne des § 35 BauGB. Eine bauliche Nutzung ist derzeit rechtlich nur für privilegierte Nutzungen (Land-und Forstwirtschaft) möglich. Die Halde liegt außerhalb der Linie des angemessenen Abstands im Sinne der Seveso III Verordnung

Empfehlung:

Die Bodenbeschaffenheit lässt eine andere Nutzung als die Derzeitige nicht zu. Die Fläche ist insoweit nicht unter „Entwicklungsdruck“. Die Halde ist auch ein Bauwerk mit Lärm-und Staubschutzwirkung für Sickingmühle. Mit der Darstellung im FNP als Wald, als Freiraum im Gebietsentwicklungsplan sowie der Schutzausweisung über den Landschaftsplan ist ein ausreichender Schutz zur Sicherung des derzeitigen Status und für eine ungestörte Entwicklung von Natur und Umwelt gegeben. Es hat in den letzten Jahren immer wieder Versuche gegeben hier z.B. einen cross-moun-tain / down hill –Parcours für Mountain Biker anzulegen. Dies hat der Eigentümer immer abgelehnt und teilweise illegale Nutzungen dieser privaten Grundstücksflächen unterbunden, da er hier keine Verkehrssicherungspflicht übernehmen möchte. Insoweit sollen auch Naherholungssuchende das Gelände nicht betreten. Letztlich hat sich seit Ende der Schüttung vor ca. 35 Jahren ein nicht bewirtschafteter „Urwald“ entwickelt, der für Pflanzen und Tiere ein sehr natürliches Habitat ausbildet. Erholungsnutzung ist wegen der damit verbunden Störungen dafür kontraproduktiv. Durch die zuvor beschriebenen Flächenplanungen ist der Standort seit vielen Jahren in die Raumnutzungsplanung der Stadt eingebunden. Darüber hinausgehende Regelungen erscheinen nicht notwendig. Es wird im Sinne des Natur-und Artenschutzes empfohlen die bisherige Nutzung weiter zu führen und keine störenden Nutzungen zu implementieren

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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