Bürgerbegehren gegen den Kreishaus-Neubau in Recklinghausen eingereicht

Foto: Kreis Reckklinghausen
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Ein Bürger aus Dorsten hat  seine Fragestellung für das angestrebte Bürgerbegehren gegen die Entscheidung des Kreistags für einen Neubau des Kreishauses eingereicht.

Die Frage, die am Freitag, 6. Juli, im Kreishaus einging, lautet:

"Soll der Beschluss des Kreistages vom 11.06.2018 aufgehoben und kein neues Kreishaus des Kreises Recklinghausen gebaut, sondern stattdessen eine Sanierung des bestehenden Kreishauses erfolgen, die sich auf die Behebung der sicherheitsrelevanten Mängel beschränkt?"

Jetzt wird die Verwaltung eine Kostenschätzung zu den Auswirkungen der im Bürgerbegehren vorgeschlagenen Alternative im Vergleich zum vom Kreistag beschlossenen Neubau erstellen. Diese Kostenschätzung wird den Initiatoren des Bürgerbegehrens dann für ihre Unterschriftenlisten übermittelt.

Bürgerbegehren zur Kreistagsentscheidung

Am 11. Juni hat der Kreistag einen Kreishaus-Neubau beschlossen. Kurz darauf hat ein Bürger aus Dorsten Landrat Cay Süberkrüb angekündigt, ein Bürgerbegehren gegen den Neubaubeschluss auf den Weg bringen zu wollen. 

Ablauf des Verfahrens

Die Kreisverwaltung ist verpflichtet, den Antragsteller zum Verfahren zu beraten. Dies ist bereits geschehen. Am Freitag, 6. Juli, hat der Antragsteller seine Frage für das Bürgerbegehren eingereicht. Sie lautet:
„Soll der Beschluss des Kreistages vom 11.06.2018 aufgehoben und kein neues Kreishaus des Kreises Recklinghausen gebaut, sondern stattdessen eine Sanierung des bestehenden Kreishauses erfolgen, die sich auf die Behebung der sicherheitsrelevanten Mängel beschränkt?“

Jetzt wird die Verwaltung eine Kostenschätzung zu den Auswirkungen der im Bürgerbegehren vorgeschlagenen Alternative im Vergleich zum vom Kreistag beschlossenen Neubau erstellen. Diese Kostenschätzung wird den Initiatoren des Bürgerbegehrens dann für ihre Unterschriftenlisten übermittelt.

Innerhalb von drei Monaten (abzüglich der Zeit, die die Verwaltung für die Kostenschätzung benötigt) muss der Antragsteller die im Kreis Recklinghausen notwendigen, nach aktuellen Schätzungen etwas über 15.000 Unterschriften von Bürgern (3% Quorum) aus dem Kreis Recklinghausen vorlegen. Liegen diese Unterschriften fristgerecht vor, hat der Kreistag zwei Möglichkeiten:
Der Kreistag entspricht dem zulässigen Bürgerbegehren nicht und es ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen.
Der Kreistag folgt dem Bürgerbegehren und zieht seine Entscheidung vom 11. Juni zurück.

Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids finden Sie in der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in §23.

Foto: Kreis Reckklinghausen
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Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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