Fallzahlen und Kostenentwicklung bei den Hilfen zur Erziehung

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Am 30.09.2018 wurde vom Jugendamt der Stadt Marl in insgesamt 654 Fällen erzieherische Hilfe gewährt. Die Fallzahl ist seit 2017 nur sehr geringen Schwankungen unterworfen (niedrigster Wert am 31.07.2017 mit 633 Fällen).
Auch bei Betrachtung der einzelnen Hilfearten ist festzustellen, dass erhebliche Veränderungen nur in wenigen Bereichen zu verzeichnen sind.
Hierzu zählt die Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII mit 130 eingerichteten Pflegeverhältnissen und damit dem höchsten jemals zu verzeichnenden Stand. Ursache für diese Entwicklung war, dass in den Monaten August und September 2018 eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Babys (auch Neugeborene) und Kleinkindern in Obhut genommen und in Pflegefamilien untergebracht werden mussten. Die den Inobhutnahmen zugrundeliegenden Situationen
waren vielfältig. Es handelte sich sowohl um dem Jugendamt bereits bekannte werdende Mütter, bei denen ein Verbleib des Kindes bei der Mutter ein nicht zu tolerierendes Risiko für das Kind bedeutet hätte, aber auch um Familien bzw. Mütter, die dem Jugendamt bisher gänzlich unbekannt waren. Die geschilderte Entwicklung hat auch finanzielle Konsequenzen.
Die vom Pflegekinderdienst ausgewählten und betreuten Pflegefamilien sind mehr als ausgelastet, so dass die Leistung bei freien Trägern eingekauft werden muss, was mit höheren Kosten verbunden ist.
Bei den minderjährigen Kindern in Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) ist per 30.09.2018 ein leichter Rückgang von knapp 20 Fällen gegenüber dem Werten des ersten Halbjahres zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass bei einer möglichen Beendigung einer stationären Hilfe und der Rückkehr in den elterlichen Haushalt der Beginn eines neuen Schuljahres einen guten Zeitpunkt darstellt, z. B. um weitere Schulwechsel zu
vermeiden. Leider ist davon auszugehen, dass die Fallzahl in den nächsten Monaten den in diesem Jahr durchschnittlichen Wert wieder erreichen wird.
Die Anzahl der Individualmaßnahmen ist per 30.09.2018 auf einen Wert von 5 Fällen gesunken (Vergleichswert am 30.09.2017 = 14 Fälle). Aufgrund der kaum noch zu überwindenden rechtlichen Hürden bei der Einrichtung von Individualmaßnahmen selbst im benachbarten europäischen Ausland muss nach Lösungen innerhalb der Bundesrepublik gesucht werden. Die Auslandsunterbringung stellt daher die absolute Ausnahme dar, dies auch vor dem Hintergrund, dass die Reaktion der fallzuständigen Fachkraft im ASD auf Situationen, die ihr Eingreifen erforderlich macht, bei Maßnahmen im Inland ungleich einfacher zu organisieren ist.
Die in der Übersicht lediglich nachrichtlich angegebene Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer ist ebenfalls deutlich rückläufig. Es erfolgen nur vereinzelt Zuweisungen, viele der in den Jahren 2015 und 2016 zu betreuenden UMA’s sind inzwischen volljährig und konnten verselbstständigt werden, oder in andere Sozialleistungssysteme überführt werden.
Hinsichtlich der Kostenentwicklung ist davon auszugehen, dass die Hilfen zur Erziehung im Jahre 2018 erstmalig einen Aufwand von mehr als 20 Mio. € verursachen werden. Alle freien Jugendhilfeträger unabhängig davon, ob sie ambulante und/ oder stationäre Hilfen anbieten, waren aufgrund der Tarifabschlüsse gezwungen, ihre Fachleistungsstunden- und Tagespflegesätze anzupassen. Die Erhöhungen belaufen sich auf durchschnittlich ca. 4 %.
Diese Kostensteigerung ist unvermeidlich und nicht zu beeinflussen. Daneben entstehen durch einige wenige exorbitant betreuungsintensive Fälle erhebliche Kosten, die den Deckungskreis zusätzlich belasten.
Zum jetzigen Stand ist davon auszugehen, dass zusätzliche Mittel im Umfang von 1.25 Mio. € benötigt werden, um sämtliche dem Deckungskreis zuzuordnenden Zahlungen abwickeln zu können. Damit wird der Aufwand für die erzieherischen Hilfen im Vergleich zum Stand von vor 10 Jahren sich mehr als verdoppelt haben (Ergebnis 2008 = 9.092 T €). Wenn auch unerfreulich, entspricht dies der Kostenentwicklung bei den Hilfen zur Erziehung im Bundesgebiet.
Es bleibt abzuwarten, wann und in welchem Ausmaß durch die Sozialraumorientierung (die Stadtteilbüros an der Brassertstraße, der Pommernstraße und Am alten Sportplatz haben ihre Tätigkeit aufgenommen) Effekte erzielt werden. Die Dezentralisierung des Allgemeinen Sozialen Dienstes wird sich im Zuge der Einrichtung eines weiteren Stadteilbüros an der Rappaportstraße fortsetzen, der Mietvertrag für das gewünschte Objekt wurde unterzeichnet.
Die Eröffnung dieses Stadtteilbüros wird allerdings erst nach einer umfangreichen Umbau- und Renovierungsphase möglich sein (ca. Frühjahr 2019).

Autor:

Daniel Schulz aus Marl

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