Stadt Marl bereitet sich auf Bundestagswahl vor

Die Vorbereitungen für die Wahl zum 20. Bundestages laufen in der Stadtverwaltung bereits auf Hochtouren. Foto: Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann
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Zur Bundestagswahl am 26. September können etwa 63.300 Bürgerinnen und Bürger in Marl ihre Stimme abgeben. Die Vorbereitungen in der Stadtverwaltung laufen bereits auf Hochtouren.  Das Wahlbüro öffnet am 23. August. Die Stadt Marl sucht weiterhin Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

zwei Stimmen

Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag dürfen die Marlerinnen und Marler zwei Stimmen abgeben, einmal für den Abgeordneten des jeweiligen Wahlkreises und für die Landesliste der Parteien. Bei der Bundestagswahl dürfen auch rund 2.900 junge Menschen in Marl zum ersten Mal für ein großes Parlament abstimmen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Zur Teilnahme an der Bundestagswahl müssen daher im Ausland lebende wahlberechtigte Deutsche vor jeder Wahl zunächst bei der Stadt Marl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 5. September 2021 bei der Stadtverwaltung eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Wahlbüro öffnet am 23. August

Das Wahlbüro in der insel-Volkshochschule ( Wiesenstr. 22, 45770 Marl) öffnet am 23. August, die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 5. September versendet. Der Briefumschlag ist eindeutig mit dem Hinweis „Wahlbenachrichtigung“ gekennzeichnet und trägt die städtische Adresse (Stadt Marl, Wahlbüro, 45765 Marl). Die Stadtverwaltung richtet insgesamt 47 Wahllokale und 22 Briefwahllokale für den Bundeswahlkreis 122 (Recklinghausen II) ein. Besetzt wird jedes der Lokale mit einem Wahlvorsteher, einer Stellvertreterin und sechs bzw. vier Beisitzern.

Wie läuft die Briefwahl?
„Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahllokal wählen möchten oder können, haben die Möglichkeit, vorher an der Briefwahl teilzunehmen. Dazu benötigen sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen, die beim Wahlbüro der Stadt Marl beantragt werden können. Briefwahlanträge können grundsätzlich nur persönlich gestellt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Anträge auf Briefwahl können postalisch unter anderem mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos per E-Mail an wahlbuero(at)marl.de gestellt oder ab dem 23. August online unter www.marl.de/bundestagswahl beantragt werden. Auch direkt im Wahlbüro können Bürger Anträge stellen, ihre Briefwahlunterlagen mitnehmen oder direkt vor Ort wählen.

Stadt sucht Wahlhelfer

Für die Bundestagswahl sucht die Verwaltung weiterhin Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Ebenfalls werden Freiwillige für die Auszählung der Briefwahlstimmen benötigt. Wahlberechtigte Bürger, die bei der Bundestagswahl als Beisitzer in einem Wahlvorstand helfen und den Wahlvorsteher und Schriftführer unterstützen möchten, können sich vorzugsweise per E-Mail unter wahlbuero@marl.de oder unter der Rufnummer (02365) 99-2720 bei der Stadtverwaltung Marl, Wahlen, melden. Wahlhelfer erhalten für ihre Mithilfe im Wahlvorstand 50 Euro und im Briefwahlvorstand 40 Euro. Außerdem haben sie aufgrund des wichtigen Ehrenamtes einen Anspruch auf die Corona-Impfung.

Nach Informationen des Bundeswahlleiters wird der Bundestag für vier Jahre gewählt. 299 der mindestens 598 Abgeordneten werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen Mandate werden aus den Landeslisten der an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien besetzt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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