Aufmerksame Zeugin klärt Verkehrsunfallflucht auf der Bergstraße in Marl

Dank einer aufmerksamen Zeugin wurde in dieser Woche eine Verkehrsunfallflucht auf der Bergstraße aufgeklärt. Die Zeugin hatte beobachtet, wie eine 68jährige Fahrzeugführerin beim Ausparken einen anderen Pkw beschädigte und sich anschließend vom Unfallort entfernte. Daraufhin notierte sich die Zeugin das Kennzeichen und informierte die Polizei. Die Beamten konnten die Unfallflüchtige daraufhin kurze Zeit später ermitteln. Der Sachschaden beträgt rund 1.200 Euro.

Dank des Anrufes der aufmerksamen Zeugin konnte diese Straftat - denn auch eine Verkehrsunfallflucht ist eine Straftat und ist kein Kavaliersdelikt - aufgeklären.

Unfallflucht

Unfallflucht (auch als Fahrerflucht bezeichnet) ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Die Regel-Fahrerflucht-Strafe ist eine Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen. 30 Tagessätze ergeben ein Netto-Monatseinkommen. Damit wird die Strafe aller Voraussicht nach nicht größer sein als drei Monatseinkommen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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