Bestätigter Corona-Virus Fall in Dorsten

Eine Dorstenerin ist positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Sie ist in häuslicher Isolierung und nicht schwer erkrankt. Das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen steht in regelmäßigem Kontakt mit der Person.
Das Gesundheitsamt setzt sich mit denjenigen aus dem Umfeld der Dorstenerin in Verbindung, die in den letzten Tagen engen Kontakt zu ihr hatten, um mit ihnen das weitere Vorgehen absprechen.
Bei seinem Vorgehen orientiert sich das Gesundheitsamt an den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Ziel ist es, eine Ausbreitung des SARS CoV-2 zu verhindern.

Infotelefon

Die Kreisverwaltung hat ein Infotelefon für Fragen rund um das Coronavirus unter der Telefonnummer 02361 532626 eingerichtet. Das Telefon ist montags bis freitags von 8-16 Uhrerreichbar, am Samstag und Sonntag von 10 bis 14 Uhr.

Der beste Weg zur Vorbeugung von Erkrankungen ist, grundsätzlich die grundlegenden hygienischen Verhaltensregeln zu beachten:
• in die Ellenbeuge niesen oder husten (nicht in die Hände!)
• auf das Händeschütteln verzichten
• Berührung von Augen, Nase oder Mund vermeiden
• intensive Raumlüftung
• exakte Händehygiene im Alltag, insbesondere gründliches Händewaschen nach Personenkontakten, nach der Benutzung von Sanitäreinrichtungen und vor der Nahrungsaufnahme sowohl nach Kontakt mit Gegenständen oder Materialien in der Öffentlichkeit als auch nach Kontakt mit Erkrankten.

 neuer Pandemieplan

Die gemeinsamen Bemühungen zur Eindämmung des Coronavirus sowie der neue Pandemieplan des RKI waren Thema beim Treffen mit den Gesundheitsministern der Länder. Der neue Plan ist eine Empfehlung - keine Vorschrift. Die lokalen Behörden können die Situation vor Ort am besten einschätzen und entscheiden. Eine zentrale Beschaffung soll zudem sicherstellen, dass Patienten in Deutschland auch bei Engpässen weiter gut versorgt werden. Krankenhäuser, Arztpraxen und Länder sollen trotzdem weiter für ihren Bedarf einkaufen.

Da in den Apotheken verstärkt Desinfektionsmittel nachgefragt werden, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)  eine Ausnahmeregelung über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-Verordnung) bekannt gegeben. Diese Ausnahmeregelung gestattet es Apothekerinnen und Apothekern, Händedesinfektionsmittel herzustellen und in Verkehr zu bringen. Es besteht keine mengenmäßige Begrenzung.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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