Stadt Marl erlässt Eltern- und Verpflegungsbeiträge für Mai und Juni
Keine Gebühren für Kindertagesstätte, Offenen Ganztag und Tagespflege

Die Eltern- und Verpflegungsbeiträge werden für Mai und Juni erlassen. | Foto: I. Lücke
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Um Eltern in der Corona-Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen zunächst darauf verständigt, für die Monate Mai und Juni die Eltern- und Verpflegungsbeiträge zu erlassen.
Der Rat der Stadt Marl beziehungsweise in seiner Stellvertretung der Haupt- und Finanzausschuss hatte bereits im Januar für diese Rahmenbedingungen einen entsprechenden Ratsbeschluss getroffen. So setzt nun auch die Stadt Marl daher erneut die Kita- und OGS-Beiträge aus.
Der Erlass gilt sowohl für die Kindertageseinrichtungen als auch für den Offenen Ganztag an den Grundschulen und die Tagespflege.

Keine Beiträge zur Mittagsverpflegung 

Mit eingeschlossen sind dabei ebenso die Beiträge zur Mittagsverpflegung. Die Eltern werden daher gebeten, keine Eltern- und Verpflegungsbeiträge für die Monate Mai und Juni zu leisten und gegebenenfalls Daueraufträge ruhend zu stellen. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) werden keine Beiträge eingezogen.
Seit Monaten befinden sich die Einrichtungen nur noch im eingeschränkten Regelbetrieb, seit dem 26. April ist nur noch eine Notbetreuung erlaubt. Daher hatten sich die Bürgermeister und die Bürgermeisterin der Städte im Kreis Recklinghausen gemeinsam für eine erneute Entlastung der Eltern beim Landesministerium eingesetzt. Die kommunalen Spitzenverbände halten diese Lösung nicht für ausreichend und wollen weiter verhandeln.

Autor:

Lokalkompass Marl aus Marl

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