Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien

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An den Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt im Schuljahr 2022/23 die Empfehlung zum Tragen einer Maske. Testungen erfolgen anlassbezogen und in der Regel zu Hause. Über diese und weitere Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien hat das Schulministerium  die landesweit rund 5.500 Schulen informiert.

Die Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske

in den Innenräumen der Schulen wird durch anlassbezogene Tests ergänzt, die in der Regel vor dem Schulbesuch zu Hause durchgeführt werden sollen. Das heißt: Treten bei einer Schülerin oder bei einem Schüler vor Schulbeginn Symptome auf, die typischerweise auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, so führen sie Hause einen Selbsttest durch. Eine Testung in der Schule ist dagegen nur noch vorgesehen, wenn 1) bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht zu Hause getestet werden konnten, offenkundig typische Symptome vorliegen, wenn 2) die Symptome von Schülerinnen und Schülern, die am Morgen noch negativ getestet wurden, deutlich zunehmen oder wenn 3) Symptome erst im Verlaufe des Schultags auftreten. In allen Fällen gilt: Ist der Test negativ, können die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen beziehungsweise ihren Schultag fortsetzen.

Die Regelungen

für das anlassbezogene Testen gelten gleichermaßen für alle an den Schulen tätigen Personen. Die Schulen stellen deshalb künftig sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch allen an den Schulen tätigen Personen Tests zur Verfügung, mit denen sie sich bei Bedarf zu Hause testen können. Um den Schulstart nach den Sommerferien zusätzlich abzusichern, besteht am ersten Unterrichtstag zudem für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule zu testen. Damit zum Schulstart und in den ersten Schulwochen ausreichend Tests vorhanden sind, hat das Schulministerium eine Belieferung sämtlicher Schulen zwischen dem 01. und 08. August 2022 veranlasst. Anschließend können die Tests von den Schulen über das bekannte Bestellportal bestellt werden.

Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz

Ergänzt werden die Empfehlung zum Tragen einer Maske und die anlassbezogenen Tests durch die an den Schulen bereits eingeübten Regeln zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz, vor allem durch regelmäßiges Lüften der Klassen- und Kursräume. Um die Schulen hierbei zu unterstützen, wird das Land die Anschaffung von C02-Messgeräten ermöglichen, die vom Corona-Expertinnen- und Expertenrat der Bundesregierung empfohlen werden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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