Umgang mit dem Corona-Virus in Marl

Bei einem Treffen der Bürgermeister auf Einladung des Landrats Cay Süberkrüb im Kreishaus haben sich die Verwaltungschefs auf eine gemeinsame Vorgehensweise im Umgang mit dem Corona-Virus geeinigt. Basis für das Vorgehen sind der Erlass des Gesundheitsministeriums zu Veranstaltungen, die Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts und die Empfehlungen der Bezirksregierung Münster. Hier die Entscheidungen im Überblick.

Kreis und Städte beschließen gemeinsame Vorgehensweise

Veranstaltungen
Der Kreis Recklinghausen und die kreisangehörigen Städte sagen ab sofort alle nicht notwendigen eigenen Veranstaltungen bis einschließlich 1. Mai 2020 ab. Das gilt sowohl für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch für Veranstaltungen draußen. Im Kreishaus betrifft dies zum Beispiel den Girls‘ and Boys‘ Day. Die Lage zum weiteren Vorgehen wird rechtzeitig neu bewertet. Notwendige Veranstaltungen finden weiter statt – zum Beispiel Sitzungen des Kreistages oder des Rates der Städte.

Ob eine Veranstaltung im Stadtgebiet, bei der nicht die Verwaltung Veranstalter ist, stattfinden kann, prüft das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt individuell. Eine Empfehlung bekommt es auf Anforderungen durch das Gesundheitsamt des Kreises.

Veranstaltungen wie Trauungen, VHS-Kurse oder Ähnliche werden auf maximal 30 Teilnehmer begrenzt. Eine Ausnahme gibt es im Bereich von Bestattungen. Gottesdienste und Moscheebesuche werden ebenfalls nicht eingeschränkt.

Termine in der Verwaltung nach Vereinbarung

Ab Montag, 16. März, finden Termine in Bereichen mit Bürgerkontakt nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung statt. Offene Sprechstunden wird es nicht mehr geben. Dies gilt ebenfalls für des Jobcenter Kreis Recklinghausen und seine Bezirksstellen- s

Straßenverkehrsamt in Marl

Für Termine beim Straßenverkehrsamt in Marl ist zusätzlich zu der telefonischen Terminvereinbarung weiterhin die Online-Terminvereinbarung unter www.kreis-re.de/strassenverkehrsamt möglich. Telefonisch erreichen Sie die Zulassungsstelle unter 02361/53-7777 oder -7012, die Nummer der Führerscheinstelle lautet 02361/53-7012. Eine Alternative zur persönlichen Vorsprache zur Zulassung von Fahrzeugen kann außerdem ein Zulassungsdienst aus dem Kreisgebiet sein.

Für Schulen und Kindergärten sind die Erlasse und Hinweise des Bildungsministeriums verbindlich.  
Die Basis für das gemeinsame Vorgehen des Kreises und der kreisangehörigen Städte bilden der Erlass des Gesundheitsministeriums zu Veranstaltungen, die Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts und die Empfehlungen der Bezirksregierung Münster.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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