Fahrerflucht am Netto-Markt in Marl Drewer

Marl: Unfallflucht am Lipper Weg. Ein am Lipper Weg geparkter schwarzer Smart wurde am Mittwoch gegen 15.20 Uhr auf dem Parkplatz des Netto-Marktes bei einer Unfallflucht so an der linken Fahrzeugseite beschädigt, dass ein Sachschaden in Höhe von 2000 Euro entstand. Der Verursacher flüchtete, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Zeugen werden gebeten, sich mit dem Verkehrskommissariat in Gladbeck unter 0800 2361 111 in Verbindung zu setzen.

Fahrerflucht

Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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