Osterfeuer in Marl werden nur als Brauchtumsfeuer genehmigt

Osterfeuer werden meist vor Ostern entzündet, mancherorts, auch erst am Abend des Ostersonntags. Es handelt sich um möglichst hoch aufgetürmte Holzstöße aus Baum- und Strauchschnitt. Die Holzstöße werden auf Feldern so errichtet, dass sie weithin sichtbar sind.

Der Brauch stammt aus alten Zeiten und diente dazu, den Winter zu vertreiben, zu verbrennen.

Man glaubte vermutlich, dass der Schein des Feuers eine reinigende Wirkung hätte und die keimende Saat vor bösen Geistern schütze und so galten sie auch als Kult zur Sicherung der Fruchtbarkeit, des Wachstums und der Ernte, wobei die Asche auf die Felder verteilt wurde. Später wurde dieser Brauch von den Christen übernommen.

Für die Brauchtumsfeuer sind in Marl strenge Auflagen zu beachten.

So dürfen nur trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt verwendet werden. Das Brennmaterial muss vor dem Abbrennen zum Schutz von Tieren umgeschichtet werden, und zu Gebäuden, Gebüschen und Wäldern sind Mindestabstände einzuhalten. Darüber hinaus ist vom Veranstalter sicherzustellen, dass das Feuer beaufsichtigt wird und für den Fall des Falles ausreichend Löschmittel bereit stehen. Grundsätzlich verboten sind in Marl Feuer, die zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle aller Art dienen, auch wenn sie zur Osterzeit stattfinden.
Grundlage für die Genehmigung ist die entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Marl vom 18. Februar 2008. Danach werden nur Brauchtumsfeuer genehmigt, die von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen sowie Kleingarten- und Siedlergemeinschaften veranstaltet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Keine Genehmigung gibt es allerdings für Osterfeuer am Karfreitag. Dem steht das Sonn- und Feier-tagsgesetz NRW entgegen.

Da die Holzstapel über viele Wochen angesammelt werden, verkriechen sich hier häufig Kleintiere, die vor dem Anzünden verjagt werden müssen.

Naturschützer warnen vor Osterfeuern.

Teilweise wird auch Baumschnitt verbrannt, der wegen Insektenbefalls nicht kompostiert werden kann. Hier ist Verbrennen sogar die umweltfreundlichere Entsorgung dieses belasteten Materials.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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