Haushaltspolitik verfassungswidrig
Urteil aus Karlsruhe ist eine Klatsche für die Ampelkoalition

Urteil des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe: Ampel darf 60 Milliarden Euro nicht verschieben

Das heutige Urteil aus Karlsruhe hat der Ampel regelrecht den Teppich unter den Füßen weggezogen.

Die Umbuchung von 60 Corona-Milliarden in den Klimafonds war verfassungswidrig und ist damit nichtig. Dieses glasklare Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Klatsche für die Ampelkoalition, ein Sieg für die Union. Scholz, Habeck und Lindner haben jetzt ein immenses Finanzproblem.

Es ist das erste Mal, dass Karlsruhe zur Schuldenbremse urteilt. Demnach hat der Gesetzgeber zwar einen Spielraum, wie er mit einer Notlage umgehen will und durfte also 2021 ausnahmsweise Schulden machen. Aber das Gericht sagt auch: Er hätte besser begründen müssen, warum später die Mittel für das Klima ausgegeben werden sollten und warum das helfen könnte, die Corona-Folgen abzumildern.

Wir die Bündnis Deutschland – Bürgerfraktion Marl, möchten Sie darüber informieren, was das KONKRET bedeutet.

Mit diesen 60 Milliarden Euro sind unter anderem folgende Projekte finanziert worden:

  • Habecks kommunale Wärmeplanung (Stichwort: Heizungsgesetz)
  • die Subvention des sogenannten Industriestroms
  • die gesamte E-Mobilität (Ladesäulen und Prämien)
  • viele Links-Grüne Forschungsprogramme
  • viele Subventionen/Förderprogramme
  • die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
  • Investitionen in die Bahninfrastruktur
  • Das sogenannte „Steuergeschenk“ an INTEL

All das ist heute, nach dem Gerichtsurteil, Geschichte. 

Ob das erneute Aussetzen der Schuldenbremse wegen einer Notlage (welche?) oder die Schaffung eines weiteren Sondervermögens ein alternativer, verfassungsfester Ausweg für die Koalition sein könnte, ist angesichts des glasklaren Karlsruher Urteils eher unwahrscheinlich.

ABER die Ampel will morgen den Haushalt trotzdem beschließen. Mit Geld, das es nicht gibt.

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