Haftbefehl wegen versuchten Mordes

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Am Samstagmittag, 31.12.2016, wurde auf dem Gelände einer Bottroper Moschee auf der Prosperstr. 164 der 52-jährige Moscheevorsteher von einem 33-jährigen Gemeindemitglied angegriffen und durch einen Messerstich verletzt. Das Opfer konnte sich selbstständig in die Moschee flüchten und die Polizei benachrichtigen.

Der Geschädigte wurde später im Krankenhaus ärztlich versorgt, eine Lebensgefahr besteht derzeit nicht. Der Täter wurde später von der Polizei an seiner Wohnanschrift widerstandslos festgenommen. Hintergrund der Tat ist ein Hausverbot, das dem Täter gegenüber ausgesprochen wurde, nachdem er ein anderes Gemeindemitglied bedroht hatte. Der Beschuldigte wurde am Neujahrstag dem Haftrichter beim Amtsgericht Bottrop vorgeführt. Es erging Haftbefehl wegen versuchten Mordes.
Dies gab die Staatsanwaltschaft in Essen und das Polizeipräsidium Recklinghausen jetzt bekannt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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