Stadtspiegel-Kolumne von Seite 1: "Mann beißt Kind"

Unter Journalisten ist es eine Art geflügeltes Wort: „Hund beißt Mann“ ist in der Regel keine Meldung wert, „Mann beißt Hund“ dagegen schon.

So einfach war die Regel zumindest früher, denn eine Pressemitteilung der Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline erschüttert jetzt dieses Weltbild.
„Greift ein Kampfhund ohne erkennbaren Grund einen Menschen an, so kann sich der Tierhalter einer fahrlässigen Körperverletzung schuldig machen“, wird darin das Oberlandesgericht Karlsruhe zitiert.
Auch wenn der American Staffordshire Terrier-Mischling sich stets als gutartig erwiesen habe, müsse der Halter jederzeit damit rechnen, dass der Hund ohne Warnzeichen Menschen anfalle. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt.
Das entspricht dann wohl der dritten Möglichkeit: „Mann beißt Kind“ - zumindest juristisch.

Autor:

Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland)

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