Soforthilfen werden ausgedehnt
Stadt Monheim erweitert Corona-Rettungsschirm

Besonders die Gastronomie leidet.
Symbolbild: NickyPe auf Pixabay
  • Besonders die Gastronomie leidet.
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Mit Beschluss vom 8. April hatte der Stadtrat den kommunalen Rettungsschirm Monheim beschlossen. Dabei handelt es sich um Soforthilfen für gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe sowie für ansässige Vereine als weitere Unterstützung - neben den Hilfen durch Bund und Land - zur Bewältigung der durch die Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Folgen. Für den kommunalen Rettungsschirm wurden außerplanmäßige Finanzmittel in Höhe von zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für Gastronomiebetriebe wird der Rettungsschirm nun noch mit einem neuen Ratsbeschluss erweitert.

Der kommunale Rettungsschirm beinhaltet einen Zuschuss für die Nettomiete der gewerblichen Räume in Höhe von 50 Prozent der Mietzahlungen für den Zeitraum von zunächst drei Monaten für die Monate April bis Juni, maximal jedoch für eine monatliche Miete von 10.000 Euro. Bei Betrieben, die über in Eigentum befindliche Betriebs- oder Geschäftsräume in Monheim averfügen und durch die hierfür aufzuwendenden monatlichen Kredite belastet sind, wird eine monatliche fiktive Miete in Höhe von zehn Euro je Quadratmeter als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt.
Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der freien Berufe (bis zu 15 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- beziehungsweise Arbeitsstätte in Monheim haben. Gastronomiebetriebe und Hotelbetriebe sind darüber hinaus antragsberechtigt, wenn die Anzahl der Erwerbstätigen aufgrund der hohen Personalintensität in dieser Branche bis zu 25 Beschäftigte beträgt.

Zuschuss

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Nettomietzahlungen (ohne Nebenkosten) für den Zeitraum von zunächst drei Monaten für die Monate April bis Juni, höchstens jedoch 50 Prozent von maximal 10.000 Euro pro Monat für in Monheim agelegene Betriebsräume. Bei Betrieben, die über in Eigentum befindliche Betriebs- oder Geschäftsräume in Monheim verfügen, wird dabei eine monatliche fiktive Miete in Höhe von zehn Euro je Quadratmeter als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt.

Umsatzrückgang

Für Gastronomiebetriebe gilt nun neu: Der bislang notwendige Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahresniveau wird von 50 auf 30 Prozent gesenkt. Der bisherige fiktive Mietzins für eigentümergeführte Gastronomiebetriebe wird entsprechend von 10 auf 12,50 Euro je Quadratmeter erhöht. Der maximale auszuschüttende Zuschuss erhöht sich für Gastronomiebetriebe von derzeit 15.000 auf 25.000 Euro pro Quartal. Die neuen Mietregelungen treten rückwirkend mit Wirkung vom 1.Juli 2020 in Kraft.
Gastronomiebetriebe können darüber hinaus quartalsweise Zuschüsse zur pandemiegerechten Ausstattung ihrer Betriebsstätten beantragen. Der Zuschuss beträgt maximal 80 Prozent der förderwürdigen und nachzuweisenden Kosten und ist auf die Höhe des ihnen jeweils maximal zustehenden Zuschusses zur Miete gedeckelt. Diese neue Zuschussregelung tritt rückwirkend mit Wirkung vom 15. März 2020 in Kraft.

Vereine

Der kommunale Rettungsschirm der Stadt Monheim beinhaltet auch einen Zuschuss an den jeweiligen Verein, der sich nach den Mitgliederzahlen und den zu Vereinszwecken genutzten umbauten Flächen ("Vereinsheim") ausrichtet und zunächst für den Zeitraum von drei Monaten für die Monate April bis Juni gewährt wird.
Anträge können von in Monheim ansässigen Vereinen mit eigener Rechtsfähigkeit, die nachweislich durch die Corona-Krise einen Schaden erlitten haben und denen die Zahlungsunfähigkeit droht, gestellt werden. Dies ist durch eine entsprechende plausible Begründung darzulegen.
Der online ausgefüllte Zuschussantrag ist auszudrucken und zu unterschreiben und entweder als Scan per E-Mail oder per Post an die Stadt Monheim senden: SoforthilfeCorona@monheim.de oder Stadt Monheim, Bereich Finanzen, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein.
Sofern der Verein über mehrere Konten (zum Beispiel pro Abteilung) verfügt, sind die Kontoauszüge aller Konten vorzulegen. Die Soforthilfe wird unmittelbar auf das Konto des Vereins überwiesen.
Der Zuschuss beträgt zehn Euro je Mitglied und je Monat zuzüglich einer fiktiven Miete in Höhe von zehn Euro je Quadratmeter für die zu Vereinszwecken genutzten umbauten Flächen ("Vereinsheim") für die Monate April bis Juni - höchstens jedoch 15.000 Euro.

Service-Hotline

Im Rathaus ist eine Service-Hotline geschaltet. Unter folgenden Telefonnummern wird Auskunft gegeben: (02173) 9512281 und (02173) 951192. Anträge können auf der städtischen Internetseite www.monheim.de/stadtleben-aktuelles/corona-virus heruntergeladen werden.

Autor:

Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein

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