Polizei warnt vor Dieben auf den Weihnachtsmärkten
Vorsicht Langfinger

Die Polizei warnt vor Taschendieben auf den Weihnachtsmärkten. | Foto: Polizei NRW
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Auch wenn das Gedränge auf den Weihnachtsmärkten sich in diesem Jahr coronabedingt vermutlich eher in Grenzen halten wird - Diebe lassen sich trotzdem alle Jahre wieder gern von der vorweihnachtlichen Stimmung anlocken. Allerdings nicht, um gebrannte Mandeln und Glühwein zu genießen, sondern um Ihnen Geld, Smartphones und andere Wertgegenstände aus den Taschen zu ziehen.

In den vergangenen Tagen erstatteten bereits einige Besucher des Weihnachtsmarktes Anzeige, weil ihnen genau das passiert ist. Häufig lenkt ein Täter das Opfer ab, ein zweiter stiehlt die Beute und gibt sie an einen Dritten ab, der damit unerkannt verschwindet. Eine weitere immer wieder erfolgreiche Masche der Diebe ist es, die Kleidung des potenziellen Opfers "versehentlich" mit Ketchup oder Senf zu beschmutzen, um durch den anschließenden Reinigungsversuch vom Diebstahl der Wertsachen abzulenken.

Die Polizei rät daher:

  • Misstrauisch zu bleiben, wenn man von Unbekannten angesprochen wird - mit welchem Anliegen auch immer.
  • Wenn einem Fremde zu nahe kommen wollen, Abstand einzufordern.
  • Die Hand- oder Umhängetasche stets verschlossen unter den Arm geklemmt und mit dem Verschluss zum Körper zu tragen. Rucksäcke sollten immer verschlossen unter dem Arm oder vor dem Körper getragen werden.
  • Geld, Kreditkarten, Papiere und Smartphone in verschlossenen Innentaschen der Kleidung und zwar möglichst dicht am Körper zu tragen. Empfehlenswert sind auch Brustbeutel, Gürtelinnentaschen oder Geldgürtel.
  • Nur so viel Bargeld mitzuführen, wie man wirklich braucht.

Falls man dennoch Opfer von Taschendieben geworden sind, soll man sich umgehend bei der Polizei melden. Wichtig ist außerdem, dass gestohlene Debit-/EC-Karten sofort gesperrt werden. Dazu steht die Nummer 116 116 als gebührenfreier Sperrnotruf zur Verfügung. Die Banken sollen über den Diebstahl informiert und die Sperrung für das elektronische Lastschriftverfahren
(KUNO-Sperrung) bei einer Polizeiwache veranlasst werden.

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

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