Natur & Garten, Politik
DER IRRSINN GEHT WEITER… Frisch abgesägte Bäume im Uhlenhorst

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Obwohl bei Baumfällungen sowie Rückschnitten von Hecken und anderen Gehölzen laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Schutzfrist vom 1. März bis zum 31. Oktober zu berücksichtigen ist, wurden gerade wieder im Speldorfer Wald im Bereich des Kuckuckswegs einige Nadelbäume abgesägt.
Das bei Behörden beliebte Argument „durch Entfernung abgestorbener Bäume die Verkehrssicherheit gewährleisten zu müssen“ gilt hier nicht, da sich die Bäume nicht in unmittelbarer Nähe des Weges befanden und sie deshalb auch keine Gefahr für Waldbesucher darstellten.

Selbst wenn diese Bäume krank oder abgestorben gewesen sein sollten, so wie man es derzeit bei vielen Fichten beobachten kann, haben sie doch einen großen Nutzen für unseren Wald, z.B. dienen sie als Nistmöglichkeit sowie Rückzugsort für heimische Wildtiere. Viele Arten sind essenziell auf das Vorkommen von Alt- und Totholz angewiesen. Für sie kann das Fehlen dieses elementaren Biotopelements lebensbedrohlich sein.

Im BNatSchG § 39 Abs. 1 steht, dass es verboten ist, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“.

Ich hoffe, die Verantwortlichen haben sich bemüht und  vor der radikalen Abholzung nachgeschaut, bestenfalls festgestellt, dass an dieser Stelle keine Wildtiere beeinträchtigt wurden.

Autor:

Ruth Zimmermann aus Mülheim an der Ruhr

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