Offene Fragen, die nie beantwortet wurden

Offener Brief

An alle

Ratsmitglieder der Stadt Mülheim an der Ruhr

Fragen zur Beschlussvorlage „Interimslösung zur VHS“ Heinrich-Thöne-VHS Bergstr.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der Bürgerinitiative wenden wir uns erneut an Sie.

Angesichts der zurückliegenden Versäumnisse und Zögerlichkeiten bei der Unterhaltung des VHS-Gebäudes sind wir in großer Sorge um die Zukunft der für die Stadt so bedeutsamen VHS. Wir mahnen deshalb bei Ihnen rasches und folgerichtiges Handeln an! Dies hätten wir bereits im Vorfeld Ihrerseits erwartet. Nun wird seitens der Verwaltung die volle Verantwortung auf die Politik geschoben, ohne dass der Rat über belastbare Fakten verfügt.

Wir appellieren daher noch einmal an Sie als Entscheidungsträger, gemeinsam mit Nutzern und Bürgern für eine positive Entwicklung der VHS am Standort Bergstraße in der MüGa einzutreten und sich unverzüglich für die Ertüchtigung des Gebäudes einzusetzen!

Da zumindest bisher der Mülheimer Bevölkerung und damit auch uns als Initiative zu den seit

langer Zeit aufgeworfenen Fragen keine Antworten vorliegen, geben wir unsererseits vor

einer Entscheidung des Rates nochmals das Nachstehende zu bedenken!

Eine verantwortungsvolle Entscheidung über die anstehende Interimslösung setzt voraus, dass u.a. folgende Fragen geklärt sind und die Ergebnisse der Öffentlichkeit mitgeteilt werden:

1.) Warum soll jetzt eine mindestens 5-jährige Interimslösung beschlossen werden, wenn keine belastbaren Gutachten, Kostenschätzungen und Zeitplanungen vorliegen?

Warum soll dem Architekten Teich (VHS-Architekt) mit Gutachter vor einer Ratsentscheidung kein Zugang zum VHS-Gebäude gewährt werden? Diese Verweigerung ist um so bedenklicher, als
das Gutachten auf Kosten des Architekten Teich erstellt werden könnte.

2.) Haben die Handwerker, die im letzten Sommer mit der Sanierung beauftragt waren, ein aktualisiertes Instandsetzungsangebot abgegeben und einen Zeitrahmen festgelegt? Wurde
hierbei auch eine Teilsanierung und weitere Sanierung bei laufendem Betrieb geprüft und kalkuliert?

3.) Gibt es eine Kostenaufstellung für Mieten, Betriebs-, Neben- und Umzugskosten zu den jetzt genutzten Ersatzräumen sowie für die weiteren Kosten, die durch die leer stehende VHS
entstehen?

4.) Wie lange kann die VHS die Dozentinnen und Dozenten und weiteren Angestellten noch an die Mülheimer VHS binden, die nun schon erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen mussten?

5.) Welche finanziellen Verluste sind durch die Halbierung der Kurszahlen und durch den Rückgang der Teilnehmerzahlen in den einzelnen Kursen entstanden?

6.) Gibt es eine Vergleichsaufstellung von Teilsanierung, Sanierung im lfd. Betrieb und Neuanmietung mit Folgekosten ?

7.) Gibt es gesicherte Erkenntnisse über die angebliche Planungs- und Ausführungsdauer der Sanierung von fünf Jahren?

8.) Ist die Interimslösung auch vor Ablauf der fünf Jahre ohne zusätzliche Kosten wie mögliche Ablösesummen oder entgangene Gewinne kündbar?

Bei der Eröffnung der VHS wurde diese Lehranstalt in das Eigentum der Bürger übergeben. Sie ist somit nicht nur ein Kostenfaktor der Verwaltung, sondern ein Wertgegenstand für die Mülheimer Bürger und die Stadt.

Das Schwinden der Nutzerzahlen hat nicht wegen der Nutzbarkeitsmängel des alten VHS Gebäudes eingesetzt, sondern erst nach der Sperrung.

Sie als Ratsmitglieder haben neben der finanziellen Verantwortung auch eine gesellschaftspolitische und moralische Verantwortung zu tragen! Auch für die späteren möglichen Konsequenzen, die eine Zerstörung der Erwachsenenbildung und des Gesamtkulturensembles zur Folge haben könnten.

Wir bitten Sie eindringlich, unsere vorgetragenen Fragen bei Ihren Entscheidungen zu berücksichtigen!

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Inge Ketzer

Autor:

Kirsten Grunau aus Mülheim an der Ruhr

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